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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 48/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Hebesatzsatzung 2025

Hiermit wird die Hebesatzsatzung der Gemeinde Merchweiler für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 12 KSVG in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Merchweiler öffentlich bekannt gemacht.

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zustande gekommen, so gilt sie gemäß § 12 Abs. 5 KSVG ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. vor Ablauf der genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Die vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatzsatzung hat folgenden Wortlaut:

Hebesatzsatzung der Gemeinde Merchweiler für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert am 12. Dezember 2023 (Amtsblatt I S. 1119), § 25 Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S.2294) geändert worden ist (GrStG) und § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) geändert worden ist (GewStG) hat der Gemeinderat am 21. November 2024 folgende Hebesatzsatzung beschlossen:

§ 1

Für die Erhebung der Realsteuern in der Gemeinde Merchweiler werden ab 01.01.2025 die Hebesätze wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

-

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

Grundsteuer A

280 v. H.

-

für die Grundstücke

Grundsteuer B

415 v. H.

2.

Gewerbesteuer

450 v. H.

§ 2

Diese Hebesatzsatzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Gleichzeitig treten die in § 6 der am 16.05.2024 beschlossenen Haushaltssatzung der Gemeinde Merchweiler festgelegten Hebesätze der Realsteuern außer Kraft.

Merchweiler, den 21. November 2024
Der Bürgermeister
Patrick Weydmann