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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zur Satzung der Gemeinde Merchweiler

zur Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten der Gemeindebezirken der Gemeinde Merchweiler

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30. November 2023 die Satzung zur Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten der Gemeindebezirke der Gemeinde Merchweiler beschlossen.

Die Satzung mache ich hiermit gemäß § 12 KSVG in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Merchweiler öffentlich bekannt.

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zustande gekommen, so gilt sie gemäß § 12 Abs. 6 KSVG ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2.

vor Ablauf der genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Die vom Gemeinderat beschlossene Satzung hat folgenden Wortlaut:

Satzung

zur Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Gemeindebezirken Gemeinde Merchweiler

Aufgrund der §§ 12 und 20 a des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVGin der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204) wird auf Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Merchweiler vom 30. November 2023 folgende Satzung erlassen:

Präambel

Um die Bürger der Gemeindebezirke bereits im Vorfeld in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, befürworten und unterstützen die Ortsräte der Gemeindebezirke der Gemeinde Merchweiler die weitergehende Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner in allen Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung zur Förderung und Stärkung demokratischer Mitbestimmung der Bevölkerung. Auf der Basis einer umfassenden Information durch die Ortsräte sollen die Interessen und Belange der Einwohnerinnen und Einwohner gehört und berücksichtigt werden. Infolgedessen sind Fragen, Vorschläge und Anregungen aus der Bevölkerung erwünscht.

§ 1 Personenkreis

(1) Einwohnerinnen und Einwohner der jeweiligen Gemeindebezirke der Gemeinde Merchweiler im Sinne der §§ 70 i.V.m. § 18 Abs. 1 KSVG wird im Rahmen der Einwohnerfragestunde Gelegenheit gegeben, Fragen aus dem Bereich der örtlichen kommunalen Selbstverwaltung an die oder den Vorsitzenden oder an den Ortsrat des Gemeindebezirkes zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.

(2) Dies gilt auch für Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer, Gewerbetreibende sowie Vertreterinnen und Vertreter juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Personenvereinigungen im Sinne des § 19 Abs. 2 und 3 KSVG.

§ 2 Verfahren

(1) Die Einwohnerfragestunde findet jeweils nach dem öffentlichen Teil der Ortsratssitzung statt. Sie soll die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.

(2) Bei Zeitüberschreitungen werden die nicht behandelten Fragen schriftlich beantwortet.

(3) Die oder der Vorsitzende kann Fragen unterbinden, insbesondere wenn

a)

sie nicht den Bereich der örtlichen kommunalen Selbstverwaltung betreffen

b)

Rücksichten auf das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen

c)

sie sich auf einen Tagesordnungspunkt der gleichen Sitzung beziehen

d)

sie eine Angelegenheit betreffen, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden muss

e)

die Beantwortung gesetzliche Vorschriften verletzt

f)

sie ein laufendes Gerichtsverfahren betreffen

g)

sie persönliche Einzelfälle betreffen

h)

sie von den selben Personen bereits gestellt wurden

i)

sie Wertungen, unsachliche Feststellungen oder strafbare Äußerungen enthalten

j)

die Fragezeit nach Absatz 1 ausgeschöpft ist

(4) Fragen zu rechtlich komplexen Themengebieten sollen spätestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift den Ortsvorstehern der Gemeindebezirke der Gemeinde Merchweiler eingereicht werden. Dabei sind mindestens Vorname, Nachname, Anschrift und Frage sowie eine datenschutzrechtliche Erklärung zur Speicherung dieser Daten abzugeben. Weiterhin ist anzugeben, ob sich die Frage an die oder den Ortsvorsteher/in oder an den Ortsrat selbst richtet.

(5) Darüber hinaus sind Fragen zu allgemeinen Themengebieten innerhalb der Einwohnerfragestunde nach § 2 Absatz 1 erlaubt.

(6) Eingereichte Fragen, bei der/die Fragesteller/in nicht anwesend ist, werden nicht in der Sitzung beantwortet. Die Fragen sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten. Die in § 1 genannten Personen können in jeder Fragestunde jeweils eine Frage stellen und zusätzlich hierzu zwei Anregungen oder Vorschläge unterbreiten. Diskussionen mit der oder dem Vorsitzenden oder dem Ortsrat sind nicht gestattet.

(7) Einwohnerfragen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bzw. ihrer Meldung beantwortet.

(8) Die Beantwortung der Fragen erfolgt, wenn möglich in der jeweiligen Einwohnerfragestunde bzw. in der nächst möglichen Einwohnerfragestunde durch den oder die Befragten. Die oder der Vorsitzende, Fraktionen sowie Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, können zu den vorgebrachten Anfragen sowie zu den Antworten der/des Befragten kurz Stellung nehmen. Befragungen einzelner Ratsmitglieder sind unzulässig. Kann eine Frage nicht innerhalb der Einwohnerfragestunde beantwortet werden, erfolgt die Beantwortung in der nächsten Fragestunde oder schriftlich. Die schriftliche Beantwortung hat innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen. Sie wird neben der Fragestellerin oder dem Fragesteller auch den Ratsfraktionen und den Ratsmitgliedern, die keiner Fraktion angehören, zugestellt.

(9) Werden Vorschläge oder Anregungen unterbreitet, so können zunächst die oder der Vorsitzende, danach die Fraktionen sowie die Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, hierzu Stellung nehmen.

(10) Eine Beschlussfassung über die Beantwortung der Anfragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Vorschläge und Anregungen findet im Rahmen der Einwohnerfragestunden nicht statt.

§ 3 Inkrafttreten

(1) Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

(2) Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen

Merchweiler, den 01.12.2023
Der Bürgermeister
Patrick Weydmann