Hiermit wird die Hebesatzsatzung der Gemeinde Merchweiler für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 12 KSVG in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Merchweiler öffentlich bekannt gemacht.
Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zustande gekommen, so gilt sie gemäß § 12 Abs. 5 KSVG ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| 2. | vor Ablauf der genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. |
Die vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatzsatzung hat folgenden Wortlaut:
Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert am 12. Dezember 2023 (Amtsblatt I S. 1119), § 25 Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S.2294) geändert worden ist (GrStG) und § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) geändert worden ist (GewStG) hat der Gemeinderat am 21. November 2024 folgende Hebesatzsatzung beschlossen:
Für die Erhebung der Realsteuern in der Gemeinde Merchweiler werden ab 01.01.2025 die Hebesätze wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer A — 280 v. H.
- für die Grundstücke
Grundsteuer B — 415 v. H.
2. Gewerbesteuer — 450 v. H.
Diese Hebesatzsatzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Gleichzeitig treten die in § 6 der am 16.05.2024 beschlossenen Haushaltssatzung der Gemeinde Merchweiler festgelegten Hebesätze der Realsteuern außer Kraft.