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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 49/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Lärmaktionsplanung 4. Runde

Nach § 47d Absatz 1 BlmSchG stellen die zuständigen Behörden Lärmaktionspläne auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.

Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten, die gemäß § 47c BlmSchG erstellt werden. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelästigungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar.

Für die Durchführung der 4. Runde der Lärmaktionsplanung ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie wichtiger öffentlicher Hoheitsträger unerlässlich. Der Entwurf des aktualisierten Lärmplans für die Gemeinde Merchweiler finden Sie auf unserer Homepage (www.Merchweiler.de). Dort können Sie außerdem ganz bequem über ein online-Formular Ihre Stellungnahme hierzu abgeben. Unabhängig hiervon können Sie außerdem Ihre Stellungnahme im Rathaus Wemmetsweiler, Raum 2.26 abgeben. Einen Termin hierfür können Sie unter der 06825/955-264 (Herr Dittke) vereinbaren.

Die Frist zur Abgabe Ihrer Stellungnahme ist der 11.12.2024.

Sämtliche abgegeben Stellungnahmen werden im Abwägungsprozess berücksichtigt und gegebenenfalls in den Entwurf der Lärmaktionsplanung einfließen.