Hiermit wird der Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler für das Wirtschaftsjahr 2023 einschließlich der erforderlichen Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 86 KSVG in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Merchweiler öffentlich bekanntgemacht.
Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zustande gekommen, so gilt sie gemäß § 12 Abs. 5 KSVG ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| 2. | vor Ablauf der genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. |
Der vom Gemeinderat am 14.12.2022 beschlossene Wirtschaftsplan hat folgenden Wortlaut:
Aufgrund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler wird folgender Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf — 2.609.368 Euro,
in den Aufwendungen auf — 2.830.167 Euro,
im Vermögensplan
in den Einnahmen auf — 6.442.046 Euro,
in den Ausgaben auf — 6.442.046 Euro
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf — 5.846.046 Euro.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 4.000.000 Euro.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 300.000 Euro.
§ 5
Die Maßnahmen des Vermögensplanes sind gegenseitig deckungsfähig.
Die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes des Saarlandes - Kommunalaufsicht - hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2023 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 i. V. mit §§ 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 KSVG
| 1. | den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von | 4.000.000,--€ |
| und | ||
| 2. | den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von | 5.846.737,-- €. |
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 liegt in der Zeit vom 06. Februar bis 14. Februar 2023 im Rathaus Wemmetsweiler, Zimmer 3.11, während den Dienststunden, Montag bis Freitag, jeweils von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr öffentlich aus.