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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler für das Wirtschaftsjahr 2023

Hiermit wird der Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler für das Wirtschaftsjahr 2023 einschließlich der erforderlichen Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 86 KSVG in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Merchweiler öffentlich bekanntgemacht.

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zustande gekommen, so gilt sie gemäß § 12 Abs. 5 KSVG ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2.

vor Ablauf der genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Der vom Gemeinderat am 14.12.2022 beschlossene Wirtschaftsplan hat folgenden Wortlaut:

Aufgrund der §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler wird folgender Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf  — 2.609.368 Euro,

in den Aufwendungen auf  —  2.830.167 Euro,

im Vermögensplan

in den Einnahmen auf  —  6.442.046 Euro,

in den Ausgaben auf  —  6.442.046 Euro

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf  —  5.846.046 Euro.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf  — 4.000.000 Euro.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  —  300.000 Euro.

§ 5

Die Maßnahmen des Vermögensplanes sind gegenseitig deckungsfähig.

Merchweiler, den 24.01.2023
Der Bürgermeister
Patrick Weydmann

Die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes des Saarlandes - Kommunalaufsicht - hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2023 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 i. V. mit §§ 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 KSVG

1.

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

4.000.000,--€

und

2.

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

5.846.737,-- €.

St. Ingbert, 16.01.2023
Im Auftrag
Thomas Kreusch (Siegel)

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 liegt in der Zeit vom 06. Februar bis 14. Februar 2023 im Rathaus Wemmetsweiler, Zimmer 3.11, während den Dienststunden, Montag bis Freitag, jeweils von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr öffentlich aus.

Merchweiler, 24.01.2023
Der Bürgermeister
Patrick Weydmann