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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 5/2024
Mitteilungen des Bürgermeisters
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Aufforderung zur Anmeldung von Hunden bei der Gemeinde Merchweiler

Liebe Mitbürgerinnen,

liebe Mitbürger,

aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Halten von Hunden anmelde- und steuerpflichtig ist.

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer, die von der Gemeinde Merchweiler nach der vom Gemeinderat beschlossenen Satzung in der derzeit gültigen Fassung erhoben wird.

Gemäß § 12 der kommunalen Hundesteuersatzung sind Hunde innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung, dem Zuzug oder der Vollendung des 3. Lebensmonats schriftlich bei der Gemeinde Merchweiler anzumelden.

Die Steuer wird für ein Kalenderjahr (Haushaltsjahr) festgesetzt. Sie beträgt derzeit für den 1. Hund 72,00 €. Hält ein Hundehalter mehrere Hunde, so beträgt die Steuer für den 2. Hund 108,00 € und für jeden weiteren Hund derzeit je 120,00 €.

Im Internet unter www.merchweiler.de /Politik & Verwaltung/ Ortsrecht/Satzungen, Verordnungen, Richtlinien/ Steuern/Hundesteuersatzung stehen Ihnen die Satzungsregelungen zur Verfügung.

Wer den Verpflichtungen nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde, insbesondere der Anmeldung von Hunden nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden. Deshalb fordern wir alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund bzw. ihre Hunde bisher noch nicht angemeldet haben auf, dies unverzüglich nachzuholen.

Die Gemeinde Merchweiler behält sich vor, eine stichprobenartige Kontrolle durchzuführen.

Der Bürgermeister
gez.:
Patrick Weydmann