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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ihr Steueramt informiert

Einführung von Dauer-Abgabenbescheiden für Grundsteuer A und B, Hundesteuer sowie Landwirtschaftskammerbeitrag

Aus Gründen der Wirtschaftlich- und Nachhaltigkeit erfolgt ab dem Jahr 2026 die Umstellung der bisher jährlich zugesandten Abgabenbescheide auf dauerhaft gültige Steuerbescheide.

Diese sogenannten „Dauerabgabenbescheide“ beinhalten die Festsetzung der Grundsteuer A und B, der Hundesteuer sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages. Die zugrunde liegenden Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die Bescheide behalten so lange ihre Gültigkeit, bis sich Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen ergeben, die den Erlass eines geänderten Bescheides erforderlich machen. Nur in diesem Fall wird ein neuer Bescheid versandt, der ebenso bis zur nächstfolgenden Änderung gilt. Der jeweils aktuell gültige Bescheid sollte insofern sorgfältig aufbewahrt werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Grundbesitz vermietet ist und der Bescheid als Grundlage für eine Nebenkostenabrechnung dient.

Um die Einhaltung der Fälligkeitstermine zu gewährleisten, empfiehlt sich die Erteilung eines Lastschriftmandates. Das Formular steht Ihnen auf der Homepage der Gemeinde Merchweiler unter „Sepa“ zur Verfügung.

Die Dauerbescheide werden Ihnen bis Anfang Februar 2026 zugestellt, die Fälligkeitstermine der Teilbeträge sind – wie gewohnt – 15.02., 15.5., 15.8., 15.11.

Eigentümer, die wg. noch nicht erfolgter Umschreibung für ihren erworbenen Grundbesitz noch keinen Bescheid erhalten, brauchen nicht tätig zu werden. Der Abgabenbescheid wird erstellt, sobald der entsprechende Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes vorliegt. Demgegenüber haben Eigentümer, die Grundbesitz veräußert haben, die Verpflichtung, die anfallende Steuer bis zur erfolgten Fortschreibung weiter zu entrichten. Bis zum Zeitpunkt der Umschreibung überzahlte Beträge werden erstattet oder verrechnet.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsbereichs 2 – Abteilung Steuern und Abgaben – gerne zur Verfügung.