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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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In der Gemeinde Merchweiler ist ein, im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Gewerbegebiet „Auf Bruchborn-Nord, 1. Änderung“ im Ortsteil Wemmetsweiler liegendes, vollerschlossenes, gewerbliches Baugrundstück zu vergeben. Gemäß § 8 Abs. 2 Baunutzungsverordnung sind auf der Fläche Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, separate Wohngebäude sind nicht zulässig. Ausgeschlossen sind Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 100 m² mit Ausnahme von Handwerkshandel, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke. Als Maß der baulichen Nutzung ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und eine maximale Höhe der baulichen Anlagen für Gebäude (GH) von 12,0 m festgesetzt.

Das Grundstück teilt sich in eine ca. 4.230 m² große Nettobaufläche und ca. 1.084 m² große Böschungs- und Grünfläche auf. Der marktgerechte Verkaufspreis, der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landkreis Neunkirchen ermittelt wurde, beträgt 25,-- €/m². Dieser Preis gilt für die Gesamtfläche von insgesamt 5.314 m². Sämtliche mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten (z.B. Notarkosten) wären zusätzlich von einem möglichen Erwerber zu übernehmen.

Das Baugrundstück kann entweder an ein Unternehmen oder an eine Kombination von Unternehmen vergeben werden. Unter förderrechtlichen Gesichtspunkten hat das zuständige Ministerium die Empfehlung ausgesprochen, die Fläche an produzierendes Gewerbe sowie an Handwerksbetriebe zu vergeben.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Wenn ja, können Sie sich sehr gerne bei der Gemeinde Merchweiler, Hauptstraße 82, 66589 Merchweiler, schriftlich oder per e-mail (gemeinde@merchweiler.de) unter Angabe Ihrer Kontaktdaten, der Betriebsart, der Anzahl Ihrer Mitarbeiter:innen (aktuell oder geplant), der gewünschten Flächengröße und den geplanten baulichen Anlagen bewerben.

Über die Zuteilung des gewerblichen Baugrundstücks werden die zuständigen kommunalen Gremien zu Beginn des kommenden Jahres entscheiden. Vor diesem Hintergrund sollte Ihre Bewerbung bis spätestens 31. Januar 2024 bei der Gemeinde eingegangen sein. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung der gewerblichen Baustelle besteht nicht.

Ihr Bürgermeister
Patrick Weydmann