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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zum öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Nr. GR/037/2022

Sitzungstermin:

Mittwoch, den 14.12.2022

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

19:30 Uhr

Ort, Raum:

Nebenraum der Allenfeldhalle,

Allenfeldstr. 42a, 66589 Merchweiler

Tagesordnung:

1.

Bebauungsplan "Erweiterung Bebauungsplan "Kässeiters 2. BA"" im Ortsteil Merchweiler,

Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Vorlage: BAV/741/2022

2.

Einführung der Umsatzsteuerpflicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts durch § 2b Umsatzsteuergesetz - Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht

Vorlage: FIN/560/2022

3.

Aufhebung der Betriebssatzung für den "Hallen- und Freizeitbetrieb" der Gemeinde Merchweiler

Vorlage: FIN/559/2022

4.

Jahresabschluss 2020 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler - Eigenbetrieb

Vorlage: FIN/563/2022

5.

Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler - Eigenbetrieb

Vorlage: FIN/561/2022

6.

Beratung und Beschlussfassung über die10. Änderung der Abwassergebührenhöhesatzung

Vorlage: FIN/562/2022

7.

Änderung des Personalgestellungsvertrages zwischen der Gemeinde Merchweiler und der Gemeinde Schiffweiler

Vorlage: HAA/682/2022

8.

Baum- und Erdkapselbestattungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Merchweiler - Anpassung der Grabmalgebühr

Vorlage: ORD/148/2022

9.

Informationen und Anfragen

10.

Verschiedenes

zu 1

Bebauungsplan "Erweiterung Bebauungsplan "Kässeiters 2. BA"" im Ortsteil Merchweiler, Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Vorlage: BAV/741/2022

Beschlussfassung:

Es wird beschlossen, den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan „Erweiterung Bebauungsplan „Kässeiters 2. BA““ im Ortsteil Merchweiler mit dem Vorhabenträger in der vorliegenden Form abzuschließen

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 2

Einführung der Umsatzsteuerpflicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts durch § 2b Umsatzsteuergesetz - Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht

Vorlage: FIN/560/2022

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat beschließt, die Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG gegenüber dem Finanzamt Neunkirchen vom 02.12.2016 nicht zu widerrufen und weiterhin den § 2 Abs. 3 UStG für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2025 ausgeführte Leistungen anzuwenden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 3

Aufhebung der Betriebssatzung für den "Hallen- und Freizeitbetrieb" der Gemeinde Merchweiler

Vorlage: FIN/559/2022

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat beschließt die am 03.02.1994 beschlossene Betriebssatzung für den Hallen- und Freizeitbetrieb der Gemeinde Merchweiler, zuletzt geändert am 12.06.2014, zum 01.01.2023 aufzuheben und somit außer Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 4

Jahresabschluss 2020 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler - Eigenbetrieb

Vorlage: FIN/563/2022

Beschlussfassung:

Es wird beschlossen, den Jahresabschluss 2020 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler wie folgt festzustellen:

Bilanzsumme

Summe der Erträge

Summe der Aufwendungen

Jahresgewinn/Jahresverlust (-)

Behandlung des Jahresgewinns:

auf neue Rechnung vorzutragen

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 5

Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler - Eigenbetrieb

Vorlage: FIN/561/2022

Beschlussfassung:

Es wird beschlossen:Aufgrund der §§ 12ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerks der Gemeinde Merchweiler wird folgender Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf

in den Aufwendungen auf

im Vermögensplan

in den Einnahmen auf

in den Ausgaben auf

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf

5.846.046 Euro

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wirdfestgesetzt auf

4.000.000 Euro

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wirdfestgesetzt auf

300.000 Euro

§ 5

Die Maßnahmen des Vermögensplanes sind gegenseitig deckungsfähig.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, 8 Stimmenthaltungen

zu 6

Beratung und Beschlussfassung über die 10. Änderung der Abwassergebührenhöhesatzung

Vorlage: FIN/562/2022

Beschlussfassung:

10. Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler“ Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren

(Abwassergebührenhöhesatzung)

Auf Grund der § 12 und § 22 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 15. Januar 1964 (Amtsbl. 64, 123) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 776), sowie der §§ 1,2,4,6,7,10 und 14 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 26. April 1978 (Amtsbl. 78, 409) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. 98, S.691), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Februar 2020 (Amtsbl. I S. 208), sowie des § 10 Satzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler - Eigenbetrieb- über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung) vom 27.09.2012, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung der Abwassergebührenhöhesatzung vom 28.04.2022 hat der Gemeinderat am 14.12.2022 folgende 10. Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler“ zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler“ zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) vom 29.11.2012, zuletzt geändert durch die 9. Änderung der Abwassergebührenhöhesatzung am 28. April 2022, wird wie folgt geändert:

In § 1, Absatz 1 wird nach dem letzten Satz folgender Text eingefügt:

„Die Schmutzwassergebühr nach § 4 der Abwassergebührensatzung beträgt ab dem 01.01.2023 3,79 Euro je m³ eingeleiteter Schmutzwassermenge.

In §1, Absatz 2 wird nach dem letzten Satz folgender Text eingefügt:

„Die Niederschlagswassergebühr nach § 5 der Abwassergebührensatzung beträgt ab dem 01.01.2023 1,05 Euro je m² gebührenwirksamer Grundstücksfläche.

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

66589 Merchweiler, den 14.12.2022

Der Bürgermeister Patrick Weydmann

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 7

Änderung des Personalgestellungsvertrages zwischen der Gemeinde Merchweiler und der Gemeinde Schiffweiler

Vorlage: HAA/682/2022

Beschlussfassung:

Es wird beschlossen, § 1 des Personalgestellungsvertrages zwischen der Gemeinde Merchweiler und der Gemeinde Schiffweiler vom 16.12.2026 wie folgt zu ändern:

§ 1

Personalgestellung

Die Gemeinde Schiffweiler stellt der Gemeinde Merchweiler auf der Grundlage des § 3 der Vereinbarung und gemäß § 28 Saarländisches Beamtengesetz die nachfolgend namentlich bezeichnete Beamtin zur Dienstleistung im einheitlichen Standesamtsbezirk Merchweiler zur Verfügung:

  1. Gemeinde-Hauptsekretärin Kristina Schmid, Heiligenwalder Straße 19, 66578 Schiffweiler, als Eheschließungsstandesbeamtin

Die Zustimmung der Gemeinde Merchweiler gemäß § 27 Abs. 2 SBG gilt mit diesem Vertrag als erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 8

Baum- und Erdkapselbestattungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Merchweiler - Anpassung der Grabmalgebühr

Vorlage: ORD/148/2022

Beschlussfassung:

Es wird beschlossen, die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Merchweiler wie folgt anzupassen:

15. Satzung

zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 aufgrund

  • der §§ 12, 22 KSVG i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.06.1997, zuletzt geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 08.12.2021 (Amtsbl. I S 2629) sowie
  • §§ 1, 2, 4, 6 KAG i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung vom 29.05.1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2022 (Amtsbl. I S. 534)

folgende Satzungsänderung beschlossen:

§ 4 wird wie folgt geändert:

Grabmahlgebühr

- Baumbestattungen

429,00 €

- Bestattung in Erdkapseln

511,70 €

§ 7 wird wie folgt geändert:

Die 15. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 9 Informationen und Anfragen

Es erfolgt keine Beschlussfassung

zu 10 Verschiedenes

Es erfolgt keine Beschlussfassung