| Sitzungstermin: | Mittwoch, den 14.12.2022 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:30 Uhr |
| Ort, Raum: | Nebenraum der Allenfeldhalle, Allenfeldstr. 42a, 66589 Merchweiler |
Tagesordnung:
| 1. | Bebauungsplan "Erweiterung Bebauungsplan "Kässeiters 2. BA"" im Ortsteil Merchweiler, Abschluss eines städtebaulichen Vertrages Vorlage: BAV/741/2022 |
| 2. | Einführung der Umsatzsteuerpflicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts durch § 2b Umsatzsteuergesetz - Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht Vorlage: FIN/560/2022 |
| 3. | Aufhebung der Betriebssatzung für den "Hallen- und Freizeitbetrieb" der Gemeinde Merchweiler Vorlage: FIN/559/2022 |
| 4. | Jahresabschluss 2020 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler - Eigenbetrieb Vorlage: FIN/563/2022 |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler - Eigenbetrieb Vorlage: FIN/561/2022 |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die10. Änderung der Abwassergebührenhöhesatzung Vorlage: FIN/562/2022 |
| 7. | Änderung des Personalgestellungsvertrages zwischen der Gemeinde Merchweiler und der Gemeinde Schiffweiler Vorlage: HAA/682/2022 |
| 8. | Baum- und Erdkapselbestattungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Merchweiler - Anpassung der Grabmalgebühr Vorlage: ORD/148/2022 |
| 9. | Informationen und Anfragen |
| 10. | Verschiedenes |
| zu 1 | Bebauungsplan "Erweiterung Bebauungsplan "Kässeiters 2. BA"" im Ortsteil Merchweiler, Abschluss eines städtebaulichen Vertrages Vorlage: BAV/741/2022 |
Beschlussfassung:
Es wird beschlossen, den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan „Erweiterung Bebauungsplan „Kässeiters 2. BA““ im Ortsteil Merchweiler mit dem Vorhabenträger in der vorliegenden Form abzuschließen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| zu 2 | Einführung der Umsatzsteuerpflicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts durch § 2b Umsatzsteuergesetz - Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht |
| Vorlage: FIN/560/2022 |
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt, die Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG gegenüber dem Finanzamt Neunkirchen vom 02.12.2016 nicht zu widerrufen und weiterhin den § 2 Abs. 3 UStG für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2025 ausgeführte Leistungen anzuwenden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| zu 3 | Aufhebung der Betriebssatzung für den "Hallen- und Freizeitbetrieb" der Gemeinde Merchweiler Vorlage: FIN/559/2022 |
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt die am 03.02.1994 beschlossene Betriebssatzung für den Hallen- und Freizeitbetrieb der Gemeinde Merchweiler, zuletzt geändert am 12.06.2014, zum 01.01.2023 aufzuheben und somit außer Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| zu 4 | Jahresabschluss 2020 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler - Eigenbetrieb |
| Vorlage: FIN/563/2022 |
Beschlussfassung:
Es wird beschlossen, den Jahresabschluss 2020 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler wie folgt festzustellen:
| Bilanzsumme | 27.144.234,21 Euro |
| Summe der Erträge | 2.753.638,95 Euro |
| Summe der Aufwendungen | 2.405.783,15 Euro |
| Jahresgewinn/Jahresverlust (-) | 347.855,80 Euro |
| Behandlung des Jahresgewinns: | |
| auf neue Rechnung vorzutragen | 347.855,80 Euro |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| zu 5 | Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler - Eigenbetrieb |
| Vorlage: FIN/561/2022 |
Beschlussfassung:
Es wird beschlossen:Aufgrund der §§ 12ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerks der Gemeinde Merchweiler wird folgender Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:
| § 1 | Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird | ||
| im Erfolgsplan | in den Erträgen auf | 2.609.368 Euro | |
| in den Aufwendungen auf | 2.830.167 Euro | ||
| im Vermögensplan | in den Einnahmen auf | 6.442.046 Euro | |
| in den Ausgaben auf | 6.442.046 Euro | ||
| festgesetzt. | |||
| § 2 | Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf | 5.846.046 Euro | |
| § 3 | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wirdfestgesetzt auf | 4.000.000 Euro | |
| § 4 | Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wirdfestgesetzt auf | 300.000 Euro | |
| § 5 | Die Maßnahmen des Vermögensplanes sind gegenseitig deckungsfähig. | ||
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, 8 Stimmenthaltungen
| zu 6 | Beratung und Beschlussfassung über die 10. Änderung der Abwassergebührenhöhesatzung |
| Vorlage: FIN/562/2022 |
Beschlussfassung:
10. Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler“ Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren
(Abwassergebührenhöhesatzung)
Auf Grund der § 12 und § 22 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 15. Januar 1964 (Amtsbl. 64, 123) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 776), sowie der §§ 1,2,4,6,7,10 und 14 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 26. April 1978 (Amtsbl. 78, 409) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. 98, S.691), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Februar 2020 (Amtsbl. I S. 208), sowie des § 10 Satzung des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler - Eigenbetrieb- über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung) vom 27.09.2012, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung der Abwassergebührenhöhesatzung vom 28.04.2022 hat der Gemeinderat am 14.12.2022 folgende 10. Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler“ zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler“ zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) vom 29.11.2012, zuletzt geändert durch die 9. Änderung der Abwassergebührenhöhesatzung am 28. April 2022, wird wie folgt geändert:
In § 1, Absatz 1 wird nach dem letzten Satz folgender Text eingefügt:
„Die Schmutzwassergebühr nach § 4 der Abwassergebührensatzung beträgt ab dem 01.01.2023 3,79 Euro je m³ eingeleiteter Schmutzwassermenge.
In §1, Absatz 2 wird nach dem letzten Satz folgender Text eingefügt:
„Die Niederschlagswassergebühr nach § 5 der Abwassergebührensatzung beträgt ab dem 01.01.2023 1,05 Euro je m² gebührenwirksamer Grundstücksfläche.
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
66589 Merchweiler, den 14.12.2022
Der Bürgermeister Patrick Weydmann
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| zu 7 | Änderung des Personalgestellungsvertrages zwischen der Gemeinde Merchweiler und der Gemeinde Schiffweiler |
| Vorlage: HAA/682/2022 |
Beschlussfassung:
Es wird beschlossen, § 1 des Personalgestellungsvertrages zwischen der Gemeinde Merchweiler und der Gemeinde Schiffweiler vom 16.12.2026 wie folgt zu ändern:
§ 1
Personalgestellung
Die Gemeinde Schiffweiler stellt der Gemeinde Merchweiler auf der Grundlage des § 3 der Vereinbarung und gemäß § 28 Saarländisches Beamtengesetz die nachfolgend namentlich bezeichnete Beamtin zur Dienstleistung im einheitlichen Standesamtsbezirk Merchweiler zur Verfügung:
Die Zustimmung der Gemeinde Merchweiler gemäß § 27 Abs. 2 SBG gilt mit diesem Vertrag als erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| zu 8 | Baum- und Erdkapselbestattungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Merchweiler - Anpassung der Grabmalgebühr |
| Vorlage: ORD/148/2022 |
Beschlussfassung:
Es wird beschlossen, die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Merchweiler wie folgt anzupassen:
15. Satzung
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 aufgrund
folgende Satzungsänderung beschlossen:
§ 4 wird wie folgt geändert:
Grabmahlgebühr
| - Baumbestattungen | 429,00 € |
| - Bestattung in Erdkapseln | 511,70 € |
§ 7 wird wie folgt geändert:
Die 15. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| zu 9 | Informationen und Anfragen |
Es erfolgt keine Beschlussfassung
| zu 10 | Verschiedenes |