Sitzungstermin: Donnerstag, den 14.12.2023
Sitzungsbeginn: 17:30 Uhr
Sitzungsende: 18:40 Uhr
Ort, Raum: Schulstr. 37, 66589 Merchweiler
zu 1 Einführung und Verpflichtung eines neuen Mitglieds des Gemeinderats
Vorlage: HAA/713/2023
c) Beschlussfassung
Es erfolgt keine Beschlussfassung. Das Ratsmitglied Alex Bermann wird vom Bürgermeister durch Handschlag zur gesetzesmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
zu 2 Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 19.10.2023
c) Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 19.10.2023 in der vorliegenden Form anzunehmen.
| Abstimmungsergebnis: | 16 Ja-Stimmen |
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| keine Nein-Stimmen |
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| 4 Stimmenthaltungen |
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| ein Mitglied hat bei der Abstimmung nicht teilgenommen |
zu 3 Änderung bzw. Ergänzung der Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderates und anderer Gremien
Vorlage: HAA/714/2023
c) Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschließt, die Besetzung der betreffenden Gremien wie folgt zu ergänzen bzw. zu ändern:
| Name des Gremiums | Neu benanntes Mitglied |
| Finanz- und Wirtschaftsausschuss | Alex Bermann |
| Rechnungsprüfungsausschuss | Alex Bermann |
| Zweckverband „Landschaft der Industriekultur Nord – LIK Nord“ | Alex Bermann |
| Zweckverband Gaswerk Illingen | Alex Bermann |
| Zweckverband „Natura Ill- Theel“ | Alex Bermann |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
zu 4 Ausschreibung der Stelle der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters (m/w/d)
Vorlage: HAA/710/2023
c) Beschlussfassung
Es wird beschlossen, die Stelle der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Merchweiler wie folgt öffentlich auszuschreiben:
Stellenausschreibung
In der Gemeinde Merchweiler (9.860 Einwohner) ist nach Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers die Stelle
der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters(m/w/d)
zum 01. Oktober 2024 neu zu besetzen.
Die Amtszeit beträgt gemäß § 31 Absatz 2 i.V.m. § 56 Absatz 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) zehn Jahre.
Der bisherige Amtsinhaber stellt sich der Wiederwahl.Die Besoldung richtet sich nach der Saarländischen Kommunalbesoldungsverordnung und erfolgt derzeit in der Besoldungsgruppe A 16. Aufgrund der Einwohnerzahl der Gemeinde Merchweiler wird das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der ersten Amtszeit gemäß § 2 Absatz 2 Saarländische Kommunalbesoldungsverordnung zunächst in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft. Eine Höherstufung ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit durch Beschluss des Gemeinderates zulässig. Daneben wird eine monatliche Aufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und sonstige Behördenleiter in Höhe von derzeit 205 € gewährt.Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Merchweiler am 09. Juni 2024 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der angegeben gültigen Stimmen erhalten hat.Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Eine etwa notwendige Stichwahl findet am Sonntag, 23. Juni 2024 statt.Neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl auch die Einreichung eines Wahlvorschlages als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe nach dem Kommunalwahlgesetz (KWG) erforderlich. Eine entsprechende Aufforderung durch den Gemeindewahlleiter erfolgt zeitgleich mit dieser Ausschreibung im Blickpunkt sowie auf der Homepage der Gemeinde Merchweiler. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, denen bei der letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinderat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedürfen der Unterstützung von mindestens 81 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern aus der Gemeinde Merchweiler. Dies gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber. Der Unterstützung des Wahlvorschlags einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist (§ 22 Abs. KWG). Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 04. April 2024, 18.00 Uhr (66. Tag vor der Wahl).Bewerbungen mit allen aussagekräftigen Unterlagen sind bis zum 04. April 2024 unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl“ an die Gemeindewahlleitung der Gemeinde Merchweiler, Hauptstraße 82, 66589 Merchweiler zu richten.Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt (Tel.: 06825/955-150). Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Im Rahmen der Stellenbesetzung werden Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Privatadresse, private Telefon-Nr./Email, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate) erfasst und diese ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb der Behörde verwendet und nur durch die hierzu befugten Personen an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständige innerbetriebliche Stellen weitergeleitet.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
zu 5 Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Neunkirchen hinsichtlich "Kommunale Jugendarbeit"
Vorlage: HAA/711/2023
c) Beschlussfassung
Es wird beschlossen, die Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Neunkirchen in der vorliegenden Fassung abzuschließen. Die Originalfassung dieser Vereinbarung ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
zu 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bäckerei Rullof", Auf Pfuhlst im Ortsteil Merchweiler; Beschluss zur Aufstellung; Beschluss zur Billigung des Entwurfes, zur öffentlichen Auslegung und der parallelen Beteiligung der Behörden
Vorlage: BAV/786/2023
c) Beschlussfassung „Bäckerei Rullof“ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler
Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Die Vorhabenträgerin, die Bäckerei Konditorei A. Rullof GmbH, Montistraße, 66589 Merchweiler, hat mit Schreiben vom 22.11.2023 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt.Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am 14.12.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bäckerei Rullof“ im beschleunigten Verfahren. Im Ortsteil Merchweiler plant die Bäckerei Konditorei A. Rullof GmbH auf einer bislang unbebauten Grün-/Freifläche im Gewerbegebiet „Auf Pfuhlst“, im Kreuzungsbereich zwischen der Straße „Auf Pfuhlst“ und der Quierschieder Straße (L 127), die Errichtung einer Bäckerei mit Sitzcafé.Das Planvorhaben sieht neben der Realisierung einer Bäckerei mit Sitzcafé die Errichtung einer Außenterrasse und Stellplätze für Kunden und Mitarbeiter der Bäckerei vor.Die Erschließung der Fläche ist über die nördlich angrenzende Straße „Auf Pfuhlst“ gewährleistet.Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig auf dem Grundstück organisiert werden.Der Standort ist für die Errichtung einer Bäckerei mit Sitzcafé sehr gut geeignet, da die Umgebung durch Gewerbebetriebe geprägt ist, deren MitarbeiterInnen von der geplanten Nutzung profitieren werden.Das Plangebiet liegt derzeit innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Auf Pfuhlst“ (1990). Das Planvorhaben ist auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht realisierungsfähig, da dieser für das Plangebiet öffentliche Grünflächen und eine Verkehrsfläche festsetzt. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen BebauungsplanesDer vorliegende Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Auf Pfuhlst“ (1990).Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1.640 m2.Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merchweiler stellt das Plangebiet als gewerbliche Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird mit den Hinweisen öffentlich bekannt gemacht, dass er gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden soll. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.Der Beschluss, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
„Bäckerei Rullof“in der Gemeinde Merchweiler,Ortsteil MerchweilerBeschlüsse
1. zur Billigung des Entwurfes,
2. zur Veröffentlichung im Internet und Auslegung als Beteiligung der Öffentlichkeit und
3. zur elektronischen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Der Gemeinderat billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan.Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auch von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.Der Gemeinderat billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan.Ferner beschließt der Gemeinderat gem. § 13a BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg.Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen, zur Ansicht und zum Herunterladen bereit zu halten und zusätzlich auszulegen.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet / Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.In der Bekanntmachung ist auf die Merkmale des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB hinzuweisen.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
| zu 7 | Kommunale WärmeplanungVorlage: BAT/846/2023 |
| c) Beschlussfassung |
| Es wird beschlossen, die vorliegende Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Illingen abzuschließen und noch 2023 einen entsprechenden Zuschussantrag für die kommunale Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalrichtlinie zu stellen. |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |