Sitzungstermin: Donnerstag, den 01.02.2024
Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr
Sitzungsende: 18:40 Uhr
Ort, Raum: Gr. Kuppelsaal des Rathauses Wemmetsweiler
zu 1 Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 30.11.2023
Beschlussfassung: Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen, Keine Nein-Stimmen 1 Stimmenthaltung
zu 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnstätte WZB Merchweiler", Hauptstraße im Ortsteil Merchweiler; Beschluss zur Aufstellung; Beschluss zur Billigung des Entwurfes, zur öffentlichen Auslegung und der parallelen Beteiligung der Behörden
Vorlage: BAV/790/2023
Beschlussfassung 1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnstätte WZB Merchweiler“ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil MerchweilerBeschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplanes
Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am 01.02.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnstätte WZB Merchweiler“ im beschleunigten Verfahren. Die Vorhabenträgerin, die WZB Werkstattzentrum für behinderte Menschen der Lebenshilfe gGmbH, plant im Ortsteil Merchweiler der Gemeinde Merchweiler die Errichtung einer Wohnstätte für betreutes Wohnen bzw. einer Einrichtung für Menschen mit Assistenzbedarf. Das Plangebiet befindet sich im Ortskern von Merchweiler, an der Hauptstraße, innerhalb einer derzeit unbebauten Fläche zwischen der Eisenbahnstraße und der Peter-Wust-Straße. Der Bereich wird heute als Spielplatz genutzt, im Übergang zur Straßenverkehrsfläche der Hauptstraße befindet sich die Bushaltestelle „Abzweigung Quierschied.“Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu Realisierung der Wohnanlage zu schaffen ist es erforderlich, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1.800 qm. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 BauGB wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt für das Plangebiet einen Spielplatz sowie eine Wohnbaufläche dar. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan widerspricht damit teilweise dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird mit den Hinweisen öffentlich bekannt gemacht, dass er gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden soll. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.Der Beschluss, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Merchweiler, Datum,
Siegel
Der Bürgermeister
2.Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnstätte WZB Merchweiler“Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler
Beschlüsse 1. zur Billigung des Entwurfes, 2. zur Veröffentlichung im Internet und Auslegung als Beteiligung der Öffentlichkeit und 3. zur elektronischen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), sowie der Begründung.Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auch von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.Ferner beschließt der Gemeinderat gem. § 13 / 13a BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg.Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), sowie der Begründung, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen, zur Ansicht und zum Herunterladen bereit zu halten und zusätzlich auszulegen.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet / Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.In der Bekanntmachung ist auf die Merkmale des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB hinzuweisen.
Merchweiler, Datum,
Siegel
Der Bürgermeister
Abstimmungsergebnis: einstimmig