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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnstätte WZB Merchweiler“ in der Gemeinde Merchweiler Ortsteil Merchweiler

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnstätte WZB Merchweiler“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplanes „Wohnstätte WZB Merchweiler“ werden folgende Ziele verfolgt:

Die Vorhabenträgerin, die WZB Werkstattzentrum für behinderte Menschen der Lebenshilfe gGmbH, plant im Ortsteil Merchweiler der Gemeinde Merchweiler die Errichtung einer Wohnstätte für betreutes Wohnen bzw. einer Einrichtung für Menschen mit Assistenzbedarf.

Das Plangebiet befindet sich im Ortskern von Merchweiler, an der Hauptstraße, innerhalb einer derzeit unbebauten Fläche zwischen der Eisenbahnstraße und der Peter-Wust-Straße. Der Bereich wird heute als Spielplatz genutzt, im Übergang zur Straßenverkehrsfläche der Hauptstraße befindet sich die Bushaltestelle „Abzweigung Quierschied.“

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnstätte WZB Merchweiler“.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1.800 qm.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt für das Plangebiet einen Spielplatz sowie eine Wohnbaufläche dar. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan widerspricht damit teilweise dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), sowie der Begründung in der Zeit vom 15. Februar 2024 bis einschließlich 18. März 2024 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.merchweiler.de unter folgendem Pfad: Informationen für Bürger/Veröffentlichungen aus der Verwaltung/Bekanntmachungen veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Merchweiler im Ortsteil Wemmetsweiler, Rathausstraße 1, 66589 Merchweiler, Bauamt, Zimmer Nr. 2.28, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse gemeinde.planungsbeteiligung@merchweiler.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Merchweiler, den 02.02.2024
Der Bürgermeister
gez.: Patrick Weydmann
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