Öffentliche Grünanlagen und Beete sind ein wichtiger Bestandteil des Stadt- und Ortsbildes.
Sie dienen der Erholung, verschönern das Umfeld und erfüllen ökologische Funktionen. Damit diese Flächen allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zur Verfügung stehen, ist ein verantwortungsvoller Umgang unerlässlich.
Bei der Gemeinde Merchweiler gehen immer mehr Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot ein.
Vor allem betroffen ist das Beet in der Straße „Zum Striedt“ am Treppenaufgang Richtung Kirche in Wemmetsweiler. Dies stellt nicht nur eine Verunreinigung dar, sondern kann auch Pflanzen schädigen und hygienische Risiken mit sich bringen. Besonders Kinder, Gartenpflegekräfte und Passanten sind davon betroffen.
Nach den geltenden kommunalen Satzungen zur Straßenreinigungspflicht im Saarland sind Hundehalter verpflichtet, Verunreinigungen durch ihre Tiere unverzüglich zu beseitigen. Dies gilt ausdrücklich auch für öffentliche Grünflächen und Beete. Hundekot ist vollständig zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Bei Hundekot handelt es sich um Abfall im Sinne des Abfallrechtes, der nur im Wege der ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung entsorgt werden darf. So ahndet der saarländische Bußgeldkatalog die Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z.B. Hundekot) mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 30 Euro.
Hundehalterinnen und Hundehalter sind daher aufgefordert, ihrer Verantwortung nachzukommen, geeignete Hundekotbeutel mitzuführen und darauf zu achten, dass Hunde öffentliche Beete nicht als Toiletten nutzen. Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein tragen entscheidend dazu bei, dass öffentliche Grünanlagen sauber, sicher und für alle nutzbar bleiben.