Senioren als Opfer von Straftaten - Warum bevorzugen Trickbetrüger Senioren als Opfer?
Senioren leben oft allein, freuen sich über Gespräche und Abwechslung. Aufgrund ihres Lebensalters und/oder einer Erkrankung sind sie schlichtweg überfordert den Betrügern gegenüber energisch aufzutreten. Wenn man körperlich nicht mehr so fit wie früher ist, kann die Selbstsicherheit leiden. Die Täter halten Senioren oft für weltfremd, hilflos, ängstlich und vergesslich. Trickbetrüger können gut schauspielern. Sie gehen davon aus, dass die Kritikfähigkeit im Alter nachlässt.
Welche Senioren werden bevorzugt Opfer?
Das ideale Opfer lebt allein, ist vertrauensvoll, hilfsbereit, vergesslich, kann schlecht sehen und deshalb kaum eine brauchbare Täterbeschreibung abgeben. Herkunft und Schulbildung der Opfer spielen dabei keine Rolle.
Überraschungseffekt
Betrüger nutzen das Vertrauen Ihrer Mitmenschen schamlos aus. Besonders gern wird auf den Überraschungseffekt: z.B. "Ihr Sohn, Enkel…. ist in Not" gesetzt. Es sind nicht immer Einzeltäter, die Betrüger sind oft bandenmäßig organisiert und reisen ggf. täglich in eine andere Stadt, was die Ergreifung der Täter durch die Polizei erschwert.
Die Täter sind meist freundlich, höflich und gut gekleidet. Mit ihrer psychologisch geschickten Gesprächsführung fällt es ihnen leicht, Vertrauen zu erwecken.
Halten Sie im Zweifel Rücksprache mit einer Vertrauensperson, bevor Sie etwas unternehmen bzw. unterschreiben. Oft werden die Täter schon abgeschreckt, wenn man Ihnen sagt: "Ich möchte meine Nachbarin hinzuziehen". Vereinbaren Sie einen anderen Termin, bei dem eine Person Ihres Vertrauens anwesend ist. Sie können sich auch in jedem Fall an die Seniorenberatung in Ihrer Stadt wenden.
Angehörige und Nachbarn von älteren Menschen sollten mit den Senioren über diese fiese Masche der Straftäter sprechen und Verhaltenshinweise geben. Wenn jemand den Verdacht einer Straftat hat, kann er selbstverständlich auch über den Notruf 110 schnelle polizeiliche Hilfe erhalten.
Grundsätzlich sollte nicht nur für Senioren gelten: