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Neues aus Merzig
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufruf zur Mitwirkung im Seniorenbeirat der Kreisstadt Merzig für die Jahre 2023-2028

Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates der Kreisstadt Merzig

Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bewerben

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2007 die Bildung eines Seniorenbeirates für die Kreisstadt Merzig beschlossen und die hierfür erforderliche Satzung verabschiedet. In dieser Satzung sind die Aufgaben, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Gremiums festgelegt.

Die Satzung ist nachzulesen auf der Seniorenseite unter https://www.merzig.de/rathaus-buergerservice/beiraete/seniorenbeirat/

Vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen in unserer Gesellschaft soll damit für die älteren Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt die Möglichkeit geschaffen werden, ihre Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse in die kommunalen Entscheidungsprozesse einzubringen, die Interessen ihrer Bevölkerungsgruppe gegenüber dem Stadtrat, dem Bürgermeister und der Öffentlichkeit zu vertreten und an der Gestaltung und Verbesserung der Lebensverhältnisse der Seniorinnen und Senioren in Merzig aktiv mitzuwirken.

Dem Seniorenbeirat sollen neben zwei vom Stadtrat unmittelbar entsandten und den von den Wohlfahrtsverbänden benannten Mitgliedern auch Bürgerinnen und Bürger im Seniorenalter angehören, die sich an der Arbeit des Gremiums berteiligen wollen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die

1) am 22. 03. 2023 das 60. Lebensjahr vollendet haben und

2) seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Merzig gemeldet sind,

können sich um die Mitgliedschaft im Merziger Seniorenbeirat bewerben.

Bewerbungen sind bis spätestens 15. Januar 2023 an den Bürgermeister der Kreisstadt Merzig, Brauerstraße 5, 66663 Merzig, zu richten.

Der Seniorenbeirat hat bis zu 18 Mitglieder. In seiner Sitzung am 7. Februar 2023 wird der Stadtrat aus den eingegangenen Bewerbungen die über die beiden vom Stadtrat unmittelbar benannten Vertreterinnen und Vertreter und die von den Wohlfahrtsverbänden entsandten Mitglieder hinaus verbleibenden Sitze nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl vergeben. Bei dieser Wahl nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber rücken bei einem eventuellen Ausscheiden der ursprünglich gewählten Mitglieder in der Reihenfolge des Wahlergebnisses als Mitglied im Seniorenbeirat nach.

Die Amtszeit des Seniorenbeirates beträgt fünf Jahre.

Sie beginnt einen Monat nach der Beschlussfassung des Stadtrates über die Berufung der zusätzlichen Mitglieder.

Merzig, 04. 01. 2023
Der Bürgermeister
der Kreisstadt Merzig
Marcus Hoffeld