Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.11.23 folgende Änderungsrichtlinie unter dem Vorbehalt der Verlängerung des Förderantrages durch die Landesregierung beschlossen:
Änderungsrichtlinie zur Verlängerung der Geltungsdauer der Förderrichtlinie der Kreisstadt Merzig zur Entsiegelung, Versickerung, Regenwasserrückhaltung und Dachbegrünung
Die Förderrichtlinie der Kreisstadt Merzig zur Entsiegelung, Versickerung, Regen-wasserrückhaltung und Dachbegrünung vom 29. September 2021 wird wie folgt geändert:
A.
1. Förderziele
wird wie folgt geändert:
1. Förderziele
Im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 werden
gefördert soweit diese mit dem Ziel durchgeführt werden, die Versickerungsfähigkeit des Bodens wiederherzustellen, die Abwasseranlage zu entlasten sowie den Wasserkreislauf in bebauten Gebieten günstig zu beeinflussen.
B.
9. Zuschussgewährung
wird wie folgt geändert:
9. Zuschussgewährung
9.1 Eine Förderung ist nur möglich, wenn zum Ende der Laufzeit des Förderprogramms (31.12.2025) alle Arbeiten abgeschlossen sind und die Unterlagen insbesondere die Schlussrechnung bei der Kreisstadt Merzig eingereicht wurden.
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Landesregierung hat dem Verlängerungsantrag auf Förderung mit Schreiben vom 27.11.2023 zugestimmt.