Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner letzten Sitzung des Jahres am 19.12.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
Bereitstellung von außerplanmäßigen Auszahlungen
Der Stadtrat beschloss einstimmig die Bereitstellung außerplanmäßiger Auszahlungen im Jahreshaushalt 2024, die bei der Aufstellung des Haushaltsplanes noch nicht bekannt waren. Insgesamt werden die Auszahlungen um rund eine Million Euro erhöht, gesplittet in drei Projektbereiche: Für die Beseitigung von Hochwasserschäden sowie zur Ausstattung der Feuerwehr werden zusätzliche Mittel in Höhe von 495.000 € benötigt. Die Sanierung sanitärer Einrichtungen in der Grundschule St. Josef Merzig sowie der Grundschule Besseringen macht zirka 473.000 € aus. 40.000 € werden für erste Maßnahmen zur Umsetzung des Startchancenprogramms der Bundesregierung an der Grundschule St. Josef Merzig zur Verfügung gestellt; bei dem Projekt sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich die Schulentwicklung der Schülerinnen und Schüler signifikant und messbar verbessert. Alle Ausgaben werden durch entsprechende Zuschüsse des Landes bzw. des Bundes finanziert.
Abschluss eines Beförderungsvertrages für die Schülerbeförderung an Merziger Grundschulen
Der Stadtrat stimmte einstimmig dem Abschluss eines Beförderungsvertrages für die Schülerbeförderung an Merziger Grundschulen mit der neu gegründeten Verkehrsgesellschaft Merzig-Wadern mbH und damit einem Betreiberwechsel zu. Bisher erfolgte die Beförderung von Grundschulkindern bis auf eine Ausnahme durch die ARGE Nahverkehrsgesellschaft Merzig-Wadern. Generell wird die Schülerbeförderung in Merzig, wie bei allen kreisangehörigen Gemeinden, im Rahmen des öffentlichen Linienverkehrs abgewickelt. Der Landkreis wird ab dem 01.01.2025 den ÖPNV-Linienverkehr für fast alle Linien im Landkreis durch eine hierzu gegründete Kreisgesellschaft, die Verkehrsgesellschaft Merzig-Wadern mbH (VMW mbH), betreiben. Daher soll nun zum 01.01.2025 ein Wechsel des Linienbetreibers bezüglich der Beförderung von Grundschulkindern in der Kreisstadt erfolgen. Im Vergleich beider Anbieter liegen die Kosten beim neuen Betreiber gegenüber dem bisherigen Vertrag für 2025 um rund 8.000 Euro niedriger.
Resolution zum Ausbau der psychiatrischen Abteilung im SHG-Klinikum Merzig
Der Stadtrat verabschiedete einstimmig eine Resolution, in der er sich für eine schnelle und nachhaltige Sicherung der psychiatrischen Versorgung im Landkreis-Merzig-Wadern ausspricht. Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig fordert in der Resolution die Geschäftsführung und die Gesellschafter der SHG Merzig auf, alles Notwendige zu tun, um den psychiatrischen Versorgungsauftrag wie zugesagt bedarfsgerecht zu erfüllen. Die Landesregierung wird aufgefordert, die dafür notwendige Unterstützung zu leisten und auch mögliche Kooperationen zu prüfen. Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig bittet die Landesregierung und die SHG darum, im ersten Quartal 2025 die konkreten Pläne vorzustellen.
Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Kreisstadt Merzig 2024
Der Stadtrat beschloss einstimmig, die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Kreisstadt Merzig 2024 als Grundlage bei künftigen planungsrechtlichen Entscheidungen anzuwenden. Das bestehende Einzelhandelskonzept von 2003 ist bereits zwei Mal in den Jahren 2007 und 2013 fortgeschrieben worden. Bedingt durch größere Veränderungsprozesse, z.B. in der Gesellschaft oder durch geplante Neuansiedlungen, haben sich seit 2013 im Einzelhandelsbestand in Merzig grundlegende Änderungen vollzogen. Hinzu kommen planerische Vorgaben, wie eine neue Gestaltungssatzung oder die Erarbeitung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Diese und weitere Entwicklungen haben die Fortschreibung und Aktualisierung des Einzelhandelskonzepts erforderlich gemacht.
Aufstellung des Bebauungsplans „Fachmarkt Quartier Rieffstraße“ einschließlich Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Merzig; Einleitung des Verfahrens
Vor dem Hintergrund der Modernisierungen von Aldi und Lidl, der geplanten Neuansiedlung von Edeka und der geplanten Rückkehr von Kaufland in diesen Bereich ist es das Ziel der Kreisstadt Merzig, den Bereich des Fachmarktzentrums „Rieffstraße“ zukünftig zu einem urbanen, gemischt genutzten, nachhaltigen sowie umwelt- und klimabewussten Quartier der Zukunft zu entwickeln. Aufbauend auf bereits erarbeitete konzeptionelle Grundlagen sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Der Stadtrat beschloss hierzu einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße“ sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße“.
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten“; Einleitung vorbereitender Untersuchungen für den Bereich „Erweiterung Innenstadt“ in der Kernstadt
Die Kreisstadt beabsichtigt für das ISEK-Gebiet die Ausweisung eines Sanierungsgebietes im vereinfachten Verfahren. Vor Erlass einer Sanierungssatzung muss die Kreisstadt vorbereitende Untersuchungen für das „Sanierungsverdachtsgebiet“ durchführen. Hinreichende Anhaltspunkte für die Sanierungsbedürftigkeit liegen vor. Die vorbereitenden Untersuchungen dienen der Beschaffung sanierungsrelevanter Informationen und damit als Beurteilungsgrundlage über die entscheidenden Kriterien. Der Stadtrat beschloss einstimmig die Einleitung vorbereitender Untersuchungen für den Bereich „Erweiterung Innenstadt“ in der Kernstadt.
Überlassungsvertrag Sportplatz Merchingen
Der Stadtratstimmt dem Überlassungsvertrag bezüglich des Sportplatzes Merchingen an den SV Merchingen mit einer Laufzeit von 30 Jahren zu. Der Vertrag ist inhaltsgleich zu den ab 2020 geschlossenen Überlassungsverträgen Besseringen, Bietzen, Blättelbornstadion und Schwemlingen.
Feststellung des Jahresabschlusses des Betriebes für örtliche Abfallentsorgung und Behandlung des Ergebnisses für das Wirtschaftsjahr 2023
Der Jahresabschluss des Betriebes für örtliche Abfallentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde durch den Stadtrat einstimmig festgestellt. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Verlust in Höhe von 10.416,82 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 2.188.543,37 €. Den Erträgen in Höhe von 2.612.007,65 € stehen Aufwendungen in Höhe von 2.622.424,47 € gegenüber.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung)
Unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Erhebung von Abfallgebühren beschloss der Stadtrat, die Leistungsgebühr (Preis pro kg Restabfall) auf 0,44 €/kg (bislang 0,38 €/kg) festzusetzen. Aufgrund der vom EVS angekündigten, im Vergleich zum Vorjahr, erheblichen Erhöhung des überörtlichen Beitrags für Restabfall (+108 %) und Bioabfall (+10 %), müssen die Abfallgebühren angepasst werden.
Aufstellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2025 des Betriebes für örtliche Abfallentsorgung
Der Stadtrat beschloss einstimmig den Wirtschaftsplan, der in den Erträgen mit 3.407.854 € und im Aufwand mit 3.426.395 € abschließt.
Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2024 des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung
Der Stadtrat stimmte einstimmig für die Vergabe des Auftrages zur Prüfung des Jahresabschlusses des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung zum 31.12.2024 an die W+ST Publica GmbH, Saarbrücken.
Änderung der Satzung der Kreisstadt Merzig über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage und die Abwälzung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung)
Die Abwassergebühren dienen der Finanzierung der Aufwendungen im Bereich der städtischen Abwasseranlagen. Aufgrund der Gebührenkalkulation beschloss der Stadtrat einstimmig folgende Abwassergebühren zum 01.01.2025: Bei der Schmutzwassergebühr soll eine Anpassung von 3,09 €/m³ auf 3,39 €/m³ erfolgen, die Niederschlagswassergebühr bleibt mit 064 €/m² unverändert, die Kleineinleitergebühr wird von 3,39 €/m³ verringert auf 3,01 €/m³. Bei der Grundgebühr (4,00 €/Zähler/Monat) ist keine Gebührenänderung vorgesehen.
Aufstellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2025 des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wurde einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung einstimmig vom Stadtrat beschlossen. Der Plan besteht aus dem Erfolgs-, dem Vermögens- sowie dem Finanzplan und stellt den geplanten finanziellen Rahmen der Investitionen und Aufwendungen des Abwasserbetriebes dar.
Bürgerinformationsportal
Alle Sitzungstermine, Tagesordnungen, öffentlichen Beratungsunterlagen und Protokolle der städtischen Gremien finden Sie auf www.merzig.de/buergerinfo. In einigen Wochen wird auch die Niederschrift über den öffentlichen Teil dieser Stadtratssitzung in vollständiger Form dort veröffentlicht sein.