Die Kreisstadt Merzig hat mittlerweile auf fast allen Friedhöfen Grabarten eingerichtet, bei denen die Pflege ausschließlich durch den Baubetriebshof der Kreisstadt Merzig durchgeführt wird. Zu diesen Grabarten zählen die Urnenrasengräber und die Rasengräber mit besonderer Gestaltung, die Baumgräber, die Urnen an den historischen Grabsteinen, die Urnen im Urnenhain, die Urnen an den Bestandslücken der historischen Grabsteine, die Urnen in der Bestattungswiese und die anonymen Urnengrabstätten. Bei all diesen Grabarten ist grundsätzlich nur im Rahmen der Bestattung für maximal 6 Wochen Grabschmuck erlaubt. Nach dieser Zeit ist kein Grabschmuck mehr gestattet, damit der Baubetriebshof die Pflegegänge ordnungsgemäß durchführen kann.
Zurzeit ist es leider so, dass sich bei fast all diesen Gräbern eine eigene Grabkultur in Form von Bepflanzungen oder sonstigem Grabschmuck entwickelt hat. Dies führt bei der Pflege dieser Gräber zu einem enorm hohen Zeitaufwand, weil der Baubetriebshof, bevor er die Pflegearbeiten durchführen kann, jeglichen Grabschmuck erst abräumen und danach wieder zurückstellen muss. Diese Leistung ist im Rahmen der Nutzungsgebühren nicht berücksichtigt.
Ich bitte hiermit die Nutzungsberechtigten dieser Grabstätten, die Grabschmuck oder Bepflanzungen bei ihrer Grabstätte bzw. über die zulässige Fläche der Grundplatte hinaus angebracht haben, diesen schnellstmöglich zu entfernen. Bei Fragen können Sie sich an die Friedhofsverwaltung der Kreisstadt Merzig unter der Tel. 06861 / 85-454, 85-457 oder 85- 455 wenden.