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Neues aus Merzig
Ausgabe 13/2024
Redaktioneller Teil
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Fahrradfahren in der Fußgängerzone bleibt bestehen

Seit Juli 2023 war das Fahrradfahren im Schritttempo in der Merziger Fußgängerzone testweise erlaubt, da Radtourismus und der Alltagsradverkehr immer mehr an Bedeutung gewinnen und das Fahrrad für eine nachhaltige sowie klimafreundliche Lebensweise steht.

Während der Testphase wurde in der Fußgängerzone kein Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Radfahrenden polizeilich aufgenommen. Auch vermehrte Beschwerden sind nicht bekannt. Daher wurde beschlossen, dass die Anordnung dauert bestehen bleibt.

Die Freigabe für Fahrräder bedeutet allerding nicht, dass auch E-Scooter zugelassen werden. E-Scooter sind auf Radwegen, Fahrradstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und auch in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind E-Roller weiter verboten.