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Neues aus Merzig
Ausgabe 14/2023
Redaktioneller Teil
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Neues aus dem Merziger Stadtrat

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen wiederholter, unentschuldigter Nichtteilnahme an Sitzungen

Gegen das Stadtratsmitglied Jörg Ulrich Gruhn wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 225 € wegen wiederholter, unentschuldigter Nichtteilnahme an Sitzungen verhängt. Der Beschluss des Stadtrates erfolgte einstimmig. Mit Schreiben vom 19.03.2023 teilte Herr Gruhn mit, dass er sein Mandat im Stadtrat niederlege. Damit verliert die AfD ihren Fraktionsstatus; mangels Nachrücker auf der Wahlbewerberliste besteht der Stadtrat künftig nur noch aus 38 anstatt aus 39 Mitgliedern.

Stadtteilbudget zur Stärkung der Stadtteile - Entscheidung über die zum Stichtag 30.09.2022 gemeldeten Projekte

In den Haushaltsplänen 2021-2023 sind jeweils 50.000 € Eigenmittel für die Stärkung der Stadtteile bereitgestellt. Der Rat beschloss einstimmig, dass die Projekte der Stadtteile Ballern, Weiler und Hilbringen/Fitten sowie das Projekt „Komposttoilette Freizeitplatz Auf Gruden" des Stadtteils Menningen im Rahmen des Stadtteilbudgets zur Stärkung der Stadtteile 2022/2023 umgesetzt werden. Das Projekt „Restaurierung Wegekreuz“ des Stadtteils Menningen wird als Fördermaßnahme umgesetzt.

Kulturprogramm 2023/2024 des Kreiskulturzentrums Villa Fuchs e.V.

Der Programmentwurf des Kreiskulturzentrums Villa Fuchs e.V. für das Merziger Kulturprogramm in der Spielzeit 2023/2024, der unter www.merzig.de/buergerinfo bei TOP 4 der Stadtratssitzung abrufbar ist, wurde einstimmig genehmigt.

Beamernutzung in der Merziger Stadthalle

Um den heutigen Anforderungen an einen modernen Veranstaltungsort Rechnung zu tragen, wurde für die Merziger Stadthalle ein Beamer angeschafft, der großflächige und scharfe Bilder an die Leinwand projizieren kann. Für die Nutzung dieses Beamers wird ab 1. Mai 2023 ein Entgelt erhoben, das je nach Mietgruppe zwischen 150 und 250 € pro Tag beträgt.

Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für die Innenstadt

Die Entwürfe der Gestaltungssatzung und der Erhaltungssatzung für die Kernstadt Merzig wurden inklusive Begründung und Lageplan gebilligt. Der Stadtrat beschloss einstimmig bei 32 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, die Entwürfe als Grundlage für die Beteiligung der Bürger und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zuzulassen. Vor der formellen öffentlichen Auslegung soll eine separate Vorstellung der Planung für die Gewerbetreibenden sowie eine Bürgerinformationsveranstaltung für die Öffentlichkeit in der Stadthalle erfolgen. Durch die Erhaltungssatzung und die Gestaltungssatzung sollen die vorhandene historische Bausubstanz soweit wie möglich erhalten und durch die Gestaltungssatzung darüber hinaus eine harmonische Einbindung neuer Bausubstanz in die vorhandene Umgebung angestrebt werden. Ziel sind der Schutz und die Pflege des besonderen Stadtbildes, d.h. des äußeren Erscheinungsbildes von baulichen Anlagen, aber auch von Werbeanlagen sowie Außenmöblierung im öffentlichen Raum.

Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des „Hofgut Monbach“ im Stadtteil Hilbringen

Der Stadtrat hatte am 3.2.2022 die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hofgut Monbach“ beschlossen. Darüber hinaus muss auch der Flächennutzungsplan in einem gesonderten zweistufigen Änderungsverfahren angepasst werden. Der Stadtrat hatte daher am 3.5.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Da es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt, steht als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Benachrichtigung der Nachbargemeinden an. Diese Beschlüsse fasste der Stadtrat jeweils einstimmig.

Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnen im Schlossgarten“ in Hilbringen

Die ACT Projekt GmbH & Co. KG beabsichtigt die Ansiedlung von Wohngebäuden im rückwärtigen Bereich des Schlosses Hilbringen. Ende Oktober 2021 wurde der ursprüngliche Bebauungsplan vom Stadtrat beschlossen. Grundlage der Planung war ein Konzept, das den Neubau einer Wohnanlage mit 14 Wohneinheiten vorgesehen hat. Aufgrund stark veränderter Rahmenbedingungen infolge der erheblich gestiegenen Zinsen und Energiekosten gibt es keine Nachfrage nach großen Wohnungen bzw. Zweifamilienhäusern im Plangebiet. Dagegen ist die Nachfrage nach kleineren bezahlbaren Wohneinheiten spürbar gestiegen. Die drei genehmigten Zweifamilienhäuser (bisher 6 Einheiten) sollen in deutlich kleinere Wohnungen (nachher 12 Wohneinheiten) umgewidmet werden. Es handelt sich also nur um eine andere Aufteilung innerhalb der genehmigten Gebäude und es entstehen keine weiteren Gebäude. Insgesamt erhöht sich durch die neue Aufteilung die Zahl der Wohneinheiten von 14 auf 20 Einheiten. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnen im Schlossgarten“, dessen Verfahrenseinleitung der Stadtrat mit 29 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen beschloss. Das Verfahren soll im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Der vorgelegte Entwurf wurde gebilligt und der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugestimmt. Stellungnahmen wurden nur zu den geänderten Teilen zugelassen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohngebiet Hönbruch" mit Vorhaben- und Erschließungsplan in Brotdorf

Eheleute beantragen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Wohngebietes. Das hierfür vorgesehene Areal, eine ehemals gewerblich genutzte Fläche, befindet sich in der Hausbacher Straße in Brotdorf südlich des REWE-Marktes. Momentan befinden sich auf dem Gelände neben privaten Stellplätzen noch das ehemalige Firmengebäude der Firma Regler, welches neben den geplanten weiteren Gebäuden ebenfalls für Wohnzwecke umgebaut werden soll. Vor diesem Hintergrund beschloss der Stadtrat einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren. Die Aufstellung soll ohne Durchführung einer Umweltprüfung sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und TÖB aufgestellt werden. Der vom Planungsbüro Kernplan ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung, wurde vom Rat gebilligt und für das Verfahren freigegeben.

Bebauungsplan "Solarpark Merchingen-Brotdorf" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes für diesem Bereich

2021 hat die ÖkoStrom Saar GmbH in Kooperation mit den Stadtwerken Merzig die Aufstellung eines Bebauungsplans „Solarpark Merchingen-Brotdorf“ beantragt, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Grenzbereich zwischen den Gemarkungen Merchingen und Brotdorf zu schaffen. Der Stadtrat hatte daraufhin die Aufstellung des Bebauungsplans mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Abwägung aller während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Anregungen entsprechend dem Abwägungsvorschlag und der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der gleichzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden stimmte der Stadtrat jeweils einstimmig zu.

Bebauungsplan „Neben dem Scheibelsbach“ in Weiler

Der Rat hatte am 21.07.2022 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten Anregungen und Hinweise der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden vom Stadtrat zur Kenntnis genommen und entsprechend dem Abwägungsvorschlag beschlossen. Der Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung, wurde als Satzung beschlossen. Die Beschlüsse wurden mit 25 Ja-, sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen gefasst.

Vorbereitende Untersuchungen zur Festsetzung eines förmlichen Sanierungsgebietes in Harlingen, Bietzen und Menningen

Die Kreisstadt Merzig hat in den Stadtteilen Harlingen, Bietzen und Menningen im Rahmen des erstellten integrierten Dorfentwicklungskonzeptes grundsätzlichen Sanierungsbedarf erkannt. Der Rat beschloss einstimmig den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für die Untersuchungsgebiete in den drei Stadtteilen. Näheres zu den Untersuchungsgebieten, zu Zielen und Zwecken der Sanierung stehen unter www.merzig.de/buergerinfo (bei TOP 13 der Stadtratssitzung).

Einrichtung einer neuen Grabart auf dem Friedhof Bietzen und Änderung der Friedhofssatzung

Der Ortsrat Bietzen hat die Verwaltung gebeten, im hinteren Teil auf der Freifläche des Friedhofes Bietzen an den dort gepflanzten Bäumen die Grabart der Urnenbaumgrabstätten anzubieten. Der Stadtrat beschloss einstimmig, innerhalb des Friedhofes Bietzen Urnenbaumgrabstätten der Variante „Baum-Rondell“ anzubieten, sowie die dazu von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Friedhofssatzung. Über den Wunsch des Ortsrates, die Möglichkeit einzuräumen, bereits im Vorfeld für die Grabart Baumbestattung Grabstellen zu reservieren (vergleichbar der Regelungen im Friedwald), soll zunächst im Fachausschuss beraten werden.

Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Durch die Einführung von Grabstätten am Baum-Rondell auf dem Friedhof Bietzen ist es erforderlich, die entsprechenden Gebühren zu kalkulieren und zu beschließen. Die Gebühren werden auf der Grundlage der derzeit gültigen (aktuellen) Gebührensätze für vergleichbare Grabarten kalkuliert. Der Stadtrat beschloss einstimmig die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Friedhofsgebührensatzung.

Bestellung eines Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Betriebes für örtliche Abfallentsorgung

Die KPMG AG, Saarbrücken, wurde einstimmig mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2022 beauftragt.

Resolution "Finanzielle Entlastung der Kommunen"; Antrag der CDU-Fraktion vom 05.03.2023

Auf Basis eines Resolutionstextentwurfs der CDU-Fraktion haben die SPD-Fraktion sowie die Fraktion B90/Die Grünen Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen und so einen gemeinsamen Text abgestimmt. Der Stadtrat verabschiedete diese Resolution einstimmig (siehe gesonderter Bericht).

Bürgerinformationsportal

Alle Sitzungstermine, Tagesordnungen, öffentlichen Beratungsunterlagen und Protokolle der städtischen Gremien finden Sie auf www.merzig.de/buergerinfo. In einigen Wochen wird auch die Niederschrift über den öffentlichen Teil dieser Stadtratssitzung in vollständiger Form dort veröffentlicht sein.