Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates hier: § 4a der Zuständigkeitsregelung für Personalangelegenheiten
Die Änderung des § 4a der Geschäftsordnung des Stadtrates der Kreisstadt Merzig sollte neben einer Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes auch eine Optimierung des Personalgewinnprozesses mit einer Beschleunigung des Einstellungsverfahrens erreichen. Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtratsmitglieder (= 23 Stimmen). Der Stadtrat stimmte mit 22 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen gegen die Änderung des § 4a der Geschäftsordnung.
Da das Quorum von 23 Ja-Stimmen nicht erreicht wurde, wurde der Beschluss abgelehnt.
Verkleinerung des Programmgebiets „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Merzig Innenstadt (West)“ und Festlegung des neuen Programmgebiets „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Merzig Zentrum“
Der Stadtrat beschloss einstimmig das Gebiet „Merzig Innenstadt (West) im Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ zu verkleinern. Zusätzlich wurde einstimmig das neue Programmgebiet „Merzig Zentrum“ im Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ beschlossen.
Durch die finanzielle Unterstützung des Bundes und des Landes konnten seit 2015 bereits wichtige Maßnahmen im Gebiet umgesetzt werden. Da im Zentrum der Kreisstadt Merzig auch nach 2030 wichtige Maßnahmen umgesetzt werden sollen, wurde nach dem Abstimmungsgesprächen mit dem Städtebauförderreferat des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport besprochen, dass das Zentrum der Kreisstadt Merzig als neue Gesamtmaßnahme „Merzig Zentrum“ im Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ angemeldet werden soll. Als Voraussetzung hierfür muss das Programmgebiet „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Merzig Innenstadt (West)“ verkleinert werden.
Städtebauförderungsprogramm 2025: Mittelmeldung der Gesamtmaßnahme „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Merzig Innenstadt (West)“
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport fordert die Kommunen auf, kurzfristig Maßnahmen für die einzelnen Programmteile der Städtebauförderung zu melden. Die Gesamtmaßnahme „Merzig Innenstadt (West)“ im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ hat im Jahr 2015 begonnen und muss bis 2030 abgeschlossen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen noch weitere wichtige Maßnahmen umgesetzt werden. Maßnahmen im Rahmen des Programmgebiets können zu 2/3 durch die Städtebauförderung gefördert werden. Der Stadtrat beschloss einstimmig, dass der vorgeschlagene Mittelansatz für die Gesamtmaßnahme „Merzig Innenstadt (West)“ im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ im Städtebauförderprogramm 2025 gemeldet wird.
Städtebauförderungsprogramm 2025: Neuanmeldung der Gesamtmaßnahme „Merzig Zentrum“ im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“
Der Stadtrat stimmte einstimmig der Neunanmeldung der Gesamtmaßnahme „Merzig Zentrum“ im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ zu. Die Merziger Innenstadt konnte in der Vergangenheit durch Mittel der Städtebauförderung umfassend baulich verändert und weiterentwickelt werden. Da weiterer Handlungsbedarf besteht, wird ein neues Gebiet „Merzig Zentrum“ im Städteförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ angemeldet.
Änderung Gesellschaftsverträge Wohnungsgesellschaften
Der Stadtrat beschloss einstimmig, dass die Kreisstadt Merzig als Gesellschafterin der Merziger Verwaltungsgesellschaft für Wohnungswirtschaft mbH & Co. KG sowie als Gesellschafterin der Merziger Verwaltungsgesellschaft für Wohnungswirtschaft mbH den Änderungsvorschlägen der Gesellschaftsverträge zustimmt. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 vom 14.12.2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD).
Ausweisung von Windenergieflächen im Wald zur Erreichung der Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
Der Stadtrat stimmte mit 36 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung der Ausweisung von Windenergieflächen im Wald zur Erreichung der Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu. Dabei soll ein Schutzbereich von 1.000 Metern zu Wohnbauflächen sowie ein Schutzbereich von 400 Metern zu Einzelhöfen und Wohngebäuden im Außenbereich eingehalten werden (siehe auch gesonderter Bericht in dieser Ausgabe).
Kulturprogramm 2025/2026 des Kreiskulturzentrums Villa Fuchs e.V.
Die Kreisstadt Merzig hat das Kreiskulturzentrum Villa Fuchs e.V. für den Zeitraum 2022 bis 2026 mit der Durchführung städtischer Kulturveranstaltungen, insbesondere der Großen Musik- und Theaterreihe sowie weiterer zielgruppenorientierter Veranstaltungen beauftragt. Der Programmentwurf der Villa Fuchs für das Merziger Kulturprogramm in der Spielzeit 2025/2026 wurde vom Stadtrat einstimmig genehmigt.
Änderung eines Durchführungsvertrages
Am 21.09.2021 beschloss der Stadtrat den Abschluss des Durchführungsvertrages für das Projekt Hirtengarten in Merzig-Hilbringen. Aufgrund der gestiegenen Baupreise, des Zinsanstiegs und der mangelnden Verfügbarkeit von Fachkräften und ausführenden Unternehmen haben sich die Rahmenbedingungen für Wohnungsbauprojekte erheblich verschlechtert. Im Zuge dessen wird dem Vorhabenträger eine Fristverlängerung gewährt. Dazu bedarf es einer Änderung des Durchführungsvertrages. Der Stadtrat beschloss einstimmig die Änderung des Durchführungsvertrages.
Verkauf einer Waldfläche in den Stadtteilen Besseringen und Merzig im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens
Der Stadtrat hat einstimmig der Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens zum Verkauf einer Waldfläche in den Stadtteilen Besseringen und Merzig zugestimmt.
Bürgerinformationsportal
Alle Sitzungstermine, Tagesordnungen, öffentlichen Beratungsunterlagen und Protokolle der städtischen Gremien finden Sie auf www.merzig.de/buergerinfo. In einigen Wochen wird auch die Niederschrift über den öffentlichen Teil dieser Stadtratssitzung in vollständiger Form dort veröffentlicht sein.