Die Kreisstadt Merzig beabsichtigt, ein städtisches Baugrundstück zur Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit maximal sechs Wohneinheiten für den sozialen Wohnungsbau im Wege eines Interessenbekundungsverfahrens zu veräußern.
Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum im Sinne der wohnungspolitischen Zielsetzungen des Saarlandes. Die langfristige Sicherung von sozial gebundenem Wohnraum über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren ist zentrales Ziel dieses Interessenbekundungsverfahrens
1. Grundstücksbeschreibung
Lage: Brotdorf, Neubaugebiet Gröbelknöpfchen
Gemarkung Brotdorf
Flur 2 Nr. 15/76, Auf Gröbelknöpfchen 12, groß 6,22 ar
2. Zweckbindung und Bebauungsziel
3. Bauverpflichtung:
Es besteht die Verpflichtung, auf der gekauften Fläche ein Mehrfamilienhaus zu errichten und hierzu innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages die auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplans erforderlichen baurechtlichen Voraussetzungen für einen Beginn der Bebauung zu schaffen und spätestens nach drei Jahren das Wohngebäude bezugsfertig erstellt zu haben.
4. Planungsrechtliche Grundlagen
Für das Grundstück gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans "Gröbelknöpfchen". Danach ist hier zwingend eine zweigeschossige Bebauung festgesetzt. Zulässig sind nur Flach- und Pultdächer. Weitere Festsetzungen, wie Fassaden- und Dachbegrünung sowie energetische Nutzung der Dachflächen, sind über die, im Bebauungsplan enthaltenen örtlichen Bauvorschriften geregelt.
5. Mindestpreis
6. Bewertungskriterien
Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Gesamtwürdigung nachfolgenden Kriterien:
1. Höhe des Kaufpreisangebots 20%
2. Qualität des städtebaulichen und architektonischen Konzepts 30%
3. Umfang und Qualität des geförderten Wohnraums 10%
4. Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Konzepts 10%
5. Erfahrung im sozialen Wohnungsbau 20%
6. Nachhaltigkeit und Energieeffizienz 10%
Hinweis:Die Bewertung erfolgt nach Einschätzung der Kreisstadt; ein Anspruch auf Zuschlag besteht nicht.
7. Verfahrensablauf
Bei dem vorliegenden Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des auf öffentliche Aufträge anwendbaren Vergaberechts, sondern um eine für die Kreisstadt Merzig unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für den Kauf eines Baugrundstückes. Die Kreisstadt Merzig behält sich das Recht vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen und ggf. durch ein neues Verfahren zu ersetzen bzw. auf unbestimmte Zeit einzustellen. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Kreisstadt Merzig. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Die Verpflichtung zur 20-jährigen Nutzung als Sozialwohnungen ist wesentlicher Bestandteil des Verfahrens und wird im Falle einer Grundstücksvergabe vertraglich abgesichert
7. Einreichungsfrist
Frist für die Einreichung: 08. Juni 2026 um 11 Uhr
Einreichungsadresse: Kreisstadt Merzig, Gebäude- und Grundstücksmanagement,
Brauerstraße 5, 66663 Merzig
8. Ansprechpartner für Rückfragen:
Baurecht / Stadtplanung:
Herr Thomas Cappel – 06861 85-470 – t.cappel@merzig.de
Bewerbung / Verkauf:
Frau Jessica Penth – 06861 85-442 – j.penth@merzig.de