Die Kreisstadt Merzig beabsichtigt, zwei städtische Baugrundstücke zur Bebauung mit Mehrfamilienhäusern mit jeweils maximal sechs Wohneinheiten im Wege eines Interessenbekundungsverfahrens zu veräußern.
1. Grundstücksbeschreibung
Lage: Brotdorf, Neubaugebiet Gröbelknöpfchen
Gemarkung Brotdorf
Flur 2 Nr. 15/42, Auf Gröbelknöpfchen 47, groß 5,49 ar
Flur 2 Nr. 15/69, Auf Gröbelknöpfchen 3, groß 7,85 ar
2. Zweckbindung und Bebauungsziel
Ein städtebaulich und architektonisch angemessenes Konzept wird erwartet.
3. Bauverpflichtung:
Es besteht die Verpflichtung, auf der gekauften Fläche ein Mehrfamilienhaus zu errichten und hierzu innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages die auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplans erforderlichen baurechtlichen Voraussetzungen für einen Beginn der Bebauung zu schaffen und spätestens nach drei Jahren das Wohngebäude bezugsfertig erstellt zu haben.
4. Planungsrechtliche Grundlagen
Für die beiden Grundstücke gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans "Gröbelknöpfchen". Danach ist hier zwingend eine zweigeschossige Bebauung festgesetzt. Zulässig sind nur Flach- und Pultdächer. Weitere Festsetzungen, wie Fassaden- und Dachbegrünung sowie energetische Nutzung der Dachflächen, sind über die, im Bebauungsplan enthaltenen örtlichen Bauvorschriften geregelt.
5. Mindestpreis
6. Bewertungskriterien
Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Gesamtwürdigung nach folgenden Kriterien:
1. Höhe des Kaufpreisangebots 30 %
2. Qualität des Bebauungskonzepts
o architektonische Gestaltung 30%
o Wohnungsstruktur (Größen, Mix, Barrierefreiheit) 20%
o Nachhaltigkeit / energetisches Konzept 20%
Hinweis: Die Bewertung erfolgt nach Einschätzung der Kreisstadt; ein Anspruch auf Zuschlag besteht nicht.
7. Verfahrensablauf
| 1. | Veröffentlichung der Ausschreibung |
| 2. | Einreichung der Interessenbekundung inkl. Bebauungskonzept und Kaufpreisangebot |
| 3. | Prüfung der Unterlagen auf formale und inhaltliche Eignung |
| 4. | Auswahl eines bevorzugten Bieters |
| 5. | Abschluss eines notariellen Kaufvertrags unter Berücksichtigung kommunalrechtlicher Vorgaben |
Bei dem vorliegenden Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des auf öffentliche Aufträge anwendbaren Vergaberechts, sondern um eine für die Kreisstadt Merzig unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für den Kauf eines Baugrundstückes. Die Kreisstadt Merzig behält sich das Recht vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen und ggf. durch ein neues Verfahren zu ersetzen bzw. auf unbestimmte Zeit einzustellen. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Kreisstadt Merzig. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
7. Einreichungsfrist
Frist für die Einreichung: 08. Juni 2026 um 11 Uhr
Einreichungsadresse: Kreisstadt Merzig, Gebäude- und Grundstücksmanagement,
Brauerstraße 5, 66663 Merzig
8. Ansprechpartner für Rückfragen:
Baurecht / Stadtplanung:
Herr Thomas Cappel – 06861 85-470 – t.cappel@merzig.de
Bewerbung / Verkauf:
Frau Jessica Penth – 06861 85-442 – j.penth@merzig.de