Die eigenmächtige Gestaltung von Stromkästen, insbesondere die bloße Veränderung des Erscheinungsbildes durch Malen, Besprühen oder Bekleben ist verboten und gilt als Sachbeschädigung.
Wer fremde Gegenstände somit dauerhaft verändert oder beschädigt, riskiert rechtliche Konsequenzen und haftet für entstandene Schäden, da dies sowohl als Ordnungswidrigkeit oder auch als Straftat eingestuft werden kann.
Stromkästen gehören den örtlichen Energieversorgern. Eingriffe ohne Genehmigung sind diesbezüglich untersagt.