Immobilien kommen in die Jahre, das ist manchmal von außen ersichtlich, manchmal betrifft es auch die Bausubstanz. Was bedeutet in diesem Zusammenhang „sanieren“. Sanieren leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet „heilen, in Ordnung bringen, wiederherstellen“.
Zur Steigerung der Attraktivität der Stadt und der Stadtteile und zur Unterstützung der Hauseigentümer wurden in den Ortsteilen Besseringen, Bietzen, Büdingen, Harlingen, Menningen, Merchingen, Schwemlingen und Wellingen Sanierungsgebiete ausgewiesen.
Sanierungen in und an (älteren) Gebäuden sind kostenaufwendig.
Um hierfür einen Ausgleich zu schaffen besteht bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden, die in einem Sanierungsgebiet liegen, die Möglichkeit, erhöhte steuerliche Abschreibungen im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen. Zudem steigern Hauseigentümer durch diese Maßnahmen den Wert ihrer Immobilie und verbessern die eigene Wohnqualität.
Die Abgrenzung zwischen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen einerseits und Unterhaltungsarbeiten bzw. Neuerrichtungen andererseits gestaltet sich nicht einfach. Eine Erläuterung und die Unterschiede finden sie hier:
Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihr Gebäude zu sanieren und die steuerlichen Vergünstigungen nutzen möchten, ist es erforderlich vor Beginn der Arbeiten eine Vereinbarung mit der Stadtverwaltung abzuschließen.
Die Stadt begleitet lediglich die Baumaßnahme. Beratung bzw. Hilfestellung bei baulichen und steuerrechtlichen Fragen darf jedoch nicht durch die Verwaltung erfolgen.
Steuerliche Fragen stimmen Sie eigenständig mit einem Steuerberater und/oder mit dem Finanzamt ab.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 06861/85-448 zu Verfügung.