Beabsichtigter Geltungsbereich ohne Maßstab
Die Kreisstadt Merzig lädt die Öffentlichkeit zur Beteiligung an der Entwicklung der neuen Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für die Innenstadt ein.
Hintergrund ist, dass die Kreisstadt Merzig über eine pittoreske Innenstadt mit zahlreichen historischen Gebäuden aus dem Barock, der Gründerzeit und dem Jugendstil verfügt.
Die Inhalte der beiden rechtskräftigen Bebauungspläne „Innenstadt Merzig Nord“ und „Innenstadt Merzig Süd“, der Erhaltungssatzung, der bestehenden örtlichen Bauvorschriften sowie der Gestaltungssatzung für Werbeanlagen und Warenautomaten sollen aufgegriffen und in einer neuen Gestaltungs- und einer neuen Erhaltungssatzung berücksichtigt werden. Ziel ist, Gestaltungsvorgaben für Neu- und Umbauten, Sanierungsvorhaben am Gebäude und für die Nutzungen im öffentlichen Raum (zum Beispiel Außenwerbung, Bestuhlung, Beleuchtung) zu erarbeiten.
Nachdem das beauftragte Büro ArgusConcept in Abstimmung mit der Verwaltung die Grundlagenarbeit abgeschlossen hat und der Stadtrat die Einleitung des Verfahrens in seiner Sitzung am 30.03.2023 beschlossen hat, steht im nächsten Schritt, um die Gestaltungs- und die Erhaltungssatzung möglichst transparent zu erarbeiten, die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Entwürfen an.
Angesprochen sind die unterschiedlichen Interessengruppen, wie zum Beispiel die anliegenden Geschäftsleute, die Anwohner und Anwohnerinnen, aber letztlich auch alle weiteren Merziger und Merzigerinnen.
Die Entwürfe der neuen Gestaltungs- und der neuen Erhaltungssatzung werden in einer Informationsveranstaltung
am 2. Mai 2023, ab 18:00 Uhr
in der Stadthalle Merzig
vorgestellt.
Anschließend an die Informationsveranstaltung werden die Planunterlagen für die Dauer eines Monats noch öffentlich ausgelegt.