Amtsgericht
Merzig
Beschluss
Terminbestimmung
11 K 1/24 — 17.01.2025
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Freitag, 9. Mai 2025, 09:15 Uhr, im Amtsgericht Wilhelmstr. 2, Saal/Raum 102, versteigert werden:
1.
Der im Teileigentumsgrundbuch von Merzig Blatt 8940, laufende Nummer 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene 8/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
| Lfd. Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | Wirtschaftsart und Lage | Größe m² |
| 1 | Merzig | 5 | 227/36 und 227/42 | Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Vor Kiesel | 917 |
verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz im Kellergeschoss, im Aufteilungsplan mit Garage 3 bezeichnet;
Sondernutzungsrechte sind vereinbart.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 30.01.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 13.414,00 €
2.
Der im Wohnungsgrundbuch von Merzig Blatt 8930, laufende Nummer 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene 125/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
| Lfd. Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | Wirtschaftsart und Lage | Größe m² |
| 1 | Merzig | 5 | 227/36 und 227/42 | Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Vor Kiesel | 917 |
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung nebst Loggia im Erdgeschoss und dem Kellerraum im Kellergeschoss
Nr. 1 laut Aufteilungsplan;
Sondernutzungsrechte sind vereinbart.
Der hier vorgetragenen Einheit sind die folgenden Sondernutzungsrechte eingeräumt:
| a) | am Waschmaschinen- und Trocknerstellplatz 1 |
| b) | an der Terrasse 1 |
| c) | an der Gartenfläche a-b-c-de laut Sondernutzungsplan |
| d) | die Terrasse mit einem Fensterelement zu einer Loggia zu verschließen |
| e) | eine Markise an der Loggia anbringen zu dürfen; |
zu d) und e) unter Vorbehalt der Zustimmung des Verwalters.
2/zu 1: Wegerecht an Tiefgaragenzufahrt an den Grundstücken Flur 5 Nr. 227/34 und Nr. 197/12 (Merzig Blatt 9031 bis 9048)
3/zu 1: Gehrecht an den Grundstücken Flur 5 Nr. 227/46 (Merzig Blatt 9315 bis 9330)
Der Versteigerungsvermerk wurde am 30.01.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 209.586,00 €
Gesamtverkehrswert: 223.000,00 €
Die Anschrift des Objekts lautet: Vor Kiesel 3, 66663 Merzig
Objektbeschreibung (ohne Gewähr):
3,5-Zimmer Wohnung im EG mit Kellerraum und Tiefgaragenstellplatz
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vor bezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Bieter haben auf Verlangen im Termin an das Gericht Sicherheitsleistung i.H.v. mindestens 10 % des Verkehrswertes zu leisten. Die Sicherheitsleistung kann neben Bundesbankschecks, durch Kreditinstitute ausgestellte Verrechnungsschecks und Bürgschaft nur noch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse (IBAN: DE90 5901 0066 0000 5066 68, BIC: PBNKDEFF590) unter Angabe des Aktenzeichens wirksam geleistet werden. Eine Barleistung ist nicht mehr möglich.
Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter
www.zvg-portal.de und www.zvsaar.de