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Neues aus Merzig
Ausgabe 18/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund aus einer anderen Gemeinde zuzieht, muss diesen laut der Hundesteuersatzung der Kreisstadt Merzig innerhalb von 14 Tagen bei der Stadtverwaltung, Bürgerbüro, Neues Rathaus, anmelden.

Es wird in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, dass außerhalb des umfriedeten Grundstückes die Hundesteuermarke sichtbar am Halsband angebracht sein muss.

Die aktuelle Hundesteuersatzung kann unter https://www.merzig.de/rathaus-buergerservice/ortsrecht/ eingesehen werden.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzmanagements/Steuern wenden, die sie unter der Telefonnummer 06861-85 279 oder der E-Mail-Adresse

abgaben@merzig.de erreichen.