des Erörterungstermins im förmlichen Verwaltungsverfahren zur
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in
der Kreisstadt Merzig und in der Gemeinde Mettlach
(Wasserschutzgebietsverordnung „Moselbach“)
Die gemäß § 73 Abs. 6 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) durchzuführende Erörterung der im o. g. förmlichen Verwaltungsverfahren eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen findet statt am
Dienstag, dem 14. Mai 2024, 13.30 Uhr, im Besprechungsraum (3. OG) des Rathauses der Gemeinde Mettlach, Freiherr – vom – Stein – Straße 64, 66693 Mettlach.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6 S. 6 i. V. m. § 68 Abs. 1 SVwVfG).
Die Einwendungsführer sowie die übrigen Beteiligten werden zur Erörterung gesondert schriftlich geladen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann.
Saarbrücken, den 25. April 2024
S A A R L A N D
Ministerium für Umwelt, Klima,
Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz