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Neues aus Merzig
Ausgabe 2/2026
Redaktioneller Teil
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Neues aus dem Stadtrat Merzig

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 und Entlastung des Oberbürgermeisters

Der Stadtrat stellte einstimmig den geprüften Jahresabschluss 2023 fest. Der Ausgleich des Jahresfehlbetrages in Höhe von -5.522.989,42 € erfolgt durch die Verringerung der Ausgleichsrücklage. Ebenfalls einstimmig erteilte der Stadtrat dem Oberbürgermeister Entlastung.

Beschluss der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße" in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Merzig und Bebauungsplan „Vordere Rieffstraße, Teilbereich A“, Stadtteil Merzig, Beschluss als Satzung

Der Stadtrat stimmte dem Beschluss der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße“ einstimmig zu. Ebenso wurde vom Stadtrat der Bebauungsplan „Vordere Rieffstraße, Teilbereich A“ einstimmig gebilligt und als Satzung beschlossen (siehe auch gesonderten Bericht in dieser Ausgabe).

Hebesatzung 2026

Im Rahmen der Genehmigung des Haushaltes 2025 wurde für die Kreisstadt Merzig durch den Kommunalen Sanierungsrat (KSR) das Benehmen nach Saarlandpaktgesetz hergestellt. Hierbei wurde u. a. durch den KSR die Auflage gemacht, dass die Kreisstadt Merzig für das Jahr 2026 eine Anhebung der Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B ins Auge fasst. Die Erhöhung der Hebesatzung 2026, wie nachfolgend aufgeführt, wurde vom Stadtrat mit 31 Ja-Stimmen und 9 Enthaltungen beschlossen.

Gewerbesteuer: 440 Prozentpunkte (bisher 425 Prozentpunkte)

Grundsteuer B: 460 Prozentpunkte (bisher 440 Prozentpunkte)

Grundsteuer A: 309 Prozentpunkte (bisher 309 Prozentpunkte)

Forstwirtschaftsplan 2026

Gemäß des saarländischen Waldgesetzes sind für den Staats- und Körperschaftswald periodische Betriebspläne und jährliche Wirtschaftspläne aufzustellen. Die im Entwurf des Forstwirtschaftsplans aufgeführten Einnahmen und Ausgaben fließen in den Gesamthaushalt ein. Im Haushaltsansatz 2026 stehen der Summe der Aufwendungen von 1.290.513 € Erträge in Höhe von 1.369.285 € entgegen.

Der Stadtrat stimmte dem Forstwirtschaftsplan 2026 einstimmig zu.

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026

Der Stadtrat beschloss mit 36 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026. Das Investitionsprogramm 2026 wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Ebenso wurde dem Stellenplan 2026 einstimmig zugestimmt (siehe auch gesonderter Bericht in dieser Ausgabe).

Antragstellung nach § 8 Absatz 4 und 5 Saarlandpaktgesetz

Der Planentwurf für den städtischen Haushalt 2026 schließt mit einem Fehlbetrag von rd. - 17 Mio. EUR ab und übersteigt damit trotz Kürzungen und Anhebungen der Hebesätze für die Grundsteuer B und der Gewerbesteuer das zulässige strukturelle Defizit um rd. 5 Mio. EUR. Das Saarlandpaktgesetz eröffnet die Möglichkeit, die Vorgabe für das jahresbezogene strukturelle Ergebnis anzupassen, wenn der Kommune durch nicht vorhergesehene und von ihr nicht beeinflussbare Ereignisse unabweisbare zusätzliche Belastungen entstehen, zu deren Tragung die Kommune verpflichtet, aber nicht in der Lage ist oder eine außergewöhnliche Notsituation vorherrscht. Begründet wird dieser Antrag für die Kreisstadt Merzig in erster Linie mit der massiven Steigerung der Kreisumlage und der Unmöglichkeit, diese im laufenden Haushalt durch Konsolidierungsmaßnahmen aufzufangen. Der Stadtrat beschloss einstimmig, im Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens einen entsprechenden Antrag an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zu richten.

Teilnahme an der neuen Förderperiode der "Aktion Wasserzeichen" und Erlass der Förderrichtlinie

Die Kreisstadt Merzigmöchte den Einwohnerinnen und Einwohnern auch in der neuen Förderperiode die Möglichkeit bieten, Fördergelder für Entsiegelungs-, Versickerungs-, Regenwasserrückhaltungs- und Dachbegrünungsmaßnahmen zu generieren. Der Stadtrat beschloss einstimmig, auch in den Jahren 2026 bis 2028 an dem Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen“ der Landesregierung teilzunehmen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Landesregierung dem Förderantrag zustimmt.

Verlängerung Mietvertrag Pfarrzentrum Hilbringen

Zwischen der Kreisstadt Merzig und der Katholischen Kirchengemeinde Hilbringen besteht seit dem Jahr 2016 ein Mietvertrag für das Pfarrzentrum in Hilbringen. Das Pfarrzentrum Hilbringen dient als Dorfgemeinschaftshaus für die Hilbringer Bürger und Veranstaltungsstätte der Kreisstadt Merzig. Nach sorgfältiger Abwägung aller relevanten Aspekte – einschließlich der Investitionskosten, der Förderungsmöglichkeiten, der langfristigen Nutzungssicherheit sowie der finanziellen Wirtschaftlichkeit und unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltslage – hat sich gezeigt, dass ein langfristiger Mietvertrag über mindestens 12 Jahre derzeit die wirtschaftlich sinnvollste Lösung für die Stadt darstellt.

Der Stadtrat stimmte dem Abschluss eines neuen Mietvertrages mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren für das Pfarrzentrum einstimmig zu.

Änderung des Durchführungsvertrags "Sehläcker"

Der Stadtrat hat am 19.09.2019 den Abschluss des Durchführungsvertrages für das Baugebiet „Sehläcker“ in Besseringen beschlossen. Der Vorhabenträger verpflichtete sich, die Wohngebäude binnen einer Frist von sieben Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes fertig zu stellen. Nun beantragte der Vorhabenträger, die Frist zur Fertigstellung zu verlängern. Der Stadtrat stimmte der Fristverlängerung einstimmig zu.

Bürgerinformationsportal

Alle Sitzungstermine, Tagesordnungen, öffentlichen Beratungsunterlagen und Protokolle der städtischen Gremien finden Sie auf www.merzig.de/buergerinfo. In einigen Wochen wird auch die Niederschrift über den öffentlichen Teil dieser Stadtratssitzung in vollständiger Form dort veröffentlicht sein.