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Neues aus Merzig
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung eines Bebauungsplans zur "Errichtung eines Bürogebäudes Ecke Ballerner / Fitter Straße“ im Stadtteil Hilbringen der Kreisstadt Merzig

Übersichtsplan mit Geltungsbereich; Quelle: LVGL

Der Rat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Art. 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I, S. 4147) geändert worden ist, die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur "Errichtung eines Bürogebäudes Ecke Ballerner / Fitter Straße“ im Stadtteil Hilbringen gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Rat der Kreisstadt Merzig hat in gleicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans zur "Errichtung eines Bürogebäudes Ecke Ballerner / Fitter Straße“ im Stadtteil Hilbringen angenommen und die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.

Da gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB keine frühzeitige Bürgerbeteiligung stattfindet, kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Zeit vom 23.05.2024 bis einschließlich 24.06.2024 auf der Internetseite der Kreisstadt „www.merzig.de“ unter folgendem Pfad:

https://www.merzig.de/amtlichebekanntmachungen

veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen liegen innerhalb des oben genannten Zeitraums zusätzlich während der Dienststunden im Rathaus der Kreisstadt Merzig, Ressort 30, Fachbereich Stadtplanung und Umwelt, Brauerstraße 5, Schaukasten neben Zimmer 234, 66663 Merzig, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internet-portal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@merzig.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Marcus Hoffeld, Oberbürgermeister