Titel Logo
Neues aus Merzig
Ausgabe 21/2024
Redaktioneller Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Neues aus dem Merziger Stadtrat

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

Teilnahme am Startchancenprogramm

Um die Bildungs- und Chancengerechtigkeit an Schulen mit besonderen Herausforderungen zu erhöhen, beschloss der Stadtrat einstimmig, mit der Grundschule St. Josef am Startchancenprogramm der Bundesregierung teilzunehmen. Hierdurch können Fördermittel von Bund und Land erworben werden, um Investitions-, Lernförder- und Sozialmaßnahmen ohne Eigenanteil zu finanzieren.

Geplante Umsetzung sozialer Wohnungsbau „Zum Wiesenhof 33-36“

Im Bereich „Zum Wiesenhof 33-36“ wird mit Hilfe von Fördermitteln des Landes ein Wohngebäude entstehen, das die Anforderungen an sozialen Wohnraum erfüllt und das ein bereits abgerissenes, unsaniertes Bestandsgebäude ersetzt. Möglich ist die Errichtung eines Gebäudes mit bis zu vier Stockwerken, in Anlehnung an die Umgebungsbebauung. Um in allen Etagen barrierefreie Wohnungen zu schaffen, soll ein Aufzug eingebaut werden. Die Vorlage fand die einstimmige Zustimmung des Stadtrates.

Änderung des Bebauungsplans „Ehemaliger Sportplatz im LKH-Gelände“

Auf dem Gelände des ehemaligen Landeskrankenhauses in der Trierer Straße wird der Bereich des ehemaligen Sportplatzes unweit der neuen Rettungswache für eine Wohnbebauung und die Nutzung für betreutes Wohnen ertüchtigt, um vor allem eine Nachverdichtung zu ermöglichen. Bisher war das Areal als eingeschränktes Gewerbegebiet vorgesehen. Nach Würdigung der Einwendungen verschiedener Träger öffentlicher Belange fasste der Stadtrat den Satzungsbeschluss mit 25 Ja-, einer Nein-Stimme und 2 Enthaltungen.

Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Wohnbebauung Merchinger Straße 9-11" in Merzig

Durch die Umsetzung des Vorhabens im Bereich „Erich-Kästner-Weg“, das die Aufstellung eines Bebauungsplans im Jahre 2020 notwendig machte, ist diese Erforderlichkeit nunmehr entfallen. Darum soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan aufgehoben werden, um die Möglichkeit der Entwicklung eines Wohn-Quartiers zu schaffen. Der Stadtrat beschloss einstimmig die Einleitung des Verfahrens, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden.

1. Änderung des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Klosterkuppe“

Der Stadtrat beschloss einstimmig, einem Antrag der Arbeiterwohlfahrt zuzustimmen. Diese beabsichtigt, im Bereich des Seniorenheims „Klosterkuppe“ 17 Wohneinheiten für genossenschaftliches Wohnen zu errichten und hat sich diesbezüglich vertraglich gebunden. Die Frist zur bezugsfertigen Herstellung des Vorhabens wurde bis zum 31.12.2025 verlängert.

Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan zur „Revitalisierung Haus Sonnenwald“ in Merzig-Besseringen

Nach der Veräußerung des „Haus Sonnenwald“ in Besseringen an die ACT Projekt GmbH & Co. KG, möchte diese nun ihr vielversprechendes Nutzungskonzept umsetzen und beantragte daher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Unter Beachtung des historischen Charakters des Ensembles sollen die Gebäude modern und nachhaltig umgebaut werden. Vorrangig sollen Ferienwohnungen entstehen, die sinnvoll durch Wohneigentum ergänzt werden sollen. Das Konzept wird durch Gastronomie, Seminar- und Tagungsräume, einen Wellness-, Fitness- und Freizeitbereich und die neugestaltete Außenanlage abgerundet. Der Stadtrat stimmte einstimmig für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens.

Abschluss des Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Baugebiet Hönbruch" sowie Satzungsbeschluss des Bebauungsplans

Auf dem ehemaligen „Regler-Gelände“ in Brotdorf ist die Errichtung von 62 Wohneinheiten vorgesehen, teils im bereits vorhandenen ehemaligen Betriebsgebäude der Firma, teils in neu zu errichtenden Gebäuden. Der ruhende Verkehr soll dabei auf dem Grundstück bzw. in einer Tiefgarage organisiert werden. Der hierzu notwendige Bebauungsplan wurde nach Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einstimmig, bei 4 Enthaltungen, als Satzung beschlossen. Durch den zugleich geschlossenen Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger, die Maßnahme innerhalb festgelegter Fristen durchzuführen.

Bereitstellung von außerplanmäßigen Auszahlungen für die energetische Sanierung/Erneuerung der Heizungsanlage der GS Hilbringen (Projekt Null plus Null)

Die Kreisstadt Merzig plant, den Gebäudekomplex der Grundschule in Hilbringen in Zukunft über einen geothermischen Energiebezug mit Wärme und Kälte zu versorgen. Basis des Vorhabens ist das Projekt „Null+Null“ von Prof. Edwin Kohl, das es durch oberflächennahe Erdwärmenutzung mittels Kollektorfeldern ermöglicht, die Wärmespeicherfähigkeit des Erdreiches auszunutzen. So kann durch Einsatz einer Wärmepumpe in warmen Sommermonaten die Kühle des Bodens, in den Wintermonaten dessen durch Sonneneinstrahlung erzeugte Wärme genutzt werden, um das Schulgebäude zu heizen bzw. zu kühlen. Der Erdwärmekollektor soll auf dem Gelände des ehemaligen Sportfeldes der Grundschule mit einer nutzbaren Fläche von ca. 6.000 m² installiert werden. Die Fläche kann nach dem Verlegen wieder vollumfänglich genutzt werden, alternativ können auf dieser Fläche auch Solarkollektoren aufgestellt werden. Um den Bezug von Strom aus dem Netz zu reduzieren, soll zudem auf dem Dach eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Die Gesamtkosten sind nach derzeitigem Planungsstand mit 1,1 Mio. € kalkuliert, wobei ein großer Teil durch Fördergelder finanziert werden kann. Der Stadtrat bewilligte einstimmig, bei einer Enthaltung, die Bereitstellung von außerplanmäßigen Auszahlungen und beschloss die Umsetzung des Projektes.

Aufstellung eines Bebauungsplans zur "Errichtung eines Bürogebäudes Ecke Ballerner / Fitter Straße“ im Stadtteil Hilbringen im beschleunigten Verfahren

Nach dem Abriss mehrerer Bestandsgebäude an der Kreuzung Ballerner Straße / Fitter Straße in Hilbringen, beantragte die AMUK GmbH & Co KG die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, um an dieser Stelle ein Bürogebäude mit ergänzenden gemischten Nutzungen errichten zu können. Der Stadtrat beschloss mit 29 Ja-Stimmen und einer Enthaltung die Einleitung des Verfahrens, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden.

Änderung des Bebauungsplans "Neustraße - Kreuzheck" im Stadtteil Bietzen

Nach kritischen Äußerungen von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des Offenlegungs- und Beteiligungsverfahrens ist der Stadtrat dem ablehnenden Votum des Ortsrates Bietzen gefolgt und hat am 28.09.2023 dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan nicht zugestimmt. Der Vorhabenträger hat daraufhin mehrere Varianten ausgearbeitet, um die Forderungen des Ortsrates Bietzen zu berücksichtigen. Der Variante zum Neubau von 4 Einfamilienhäusern mit Garagen als Kettenhäuser hat der Ortsrat Bietzen daraufhin im Januar zugestimmt. Nun erfolgte auch der einstimmige Beschluss des Stadtrates, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes zu billigen und diesen öffentlich auszulegen.

Bürgerinformationsportal

Alle Sitzungstermine, Tagesordnungen, öffentlichen Beratungsunterlagen und Protokolle der städtischen Gremien finden Sie auf www.merzig.de/buergerinfo. In einigen Wochen wird auch die Niederschrift über den öffentlichen Teil dieser Stadtratssitzung in vollständiger Form dort veröffentlicht sein.