„In der Nachlassangelegenheit (6 VI 266/23)
Franz Leinen,
geboren am 22.09.1912,
verstorben am 31.01.1988,
mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Merzig
konnten Erben nicht ermittelt werden. Daher wird jeder, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Merzig anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als das Saarland nicht vorhanden ist. Der Nachlasswert beträgt ca. 2.200,- €, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.“
Die Kosten sind unter o.g. Aktenzeichen anzufordern.