Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 24.05.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
Meldung zum Städtebauförderungsprogramm 2023 und 2024
Für das Programmjahr 2024 werden für die Umgestaltung des Gustav-Regler-Platzes Kosten in Höhe von 600.000 € gemeldet. Weitere Mittel für die bauliche Umsetzung stehen im Verfügungsrahmen bereits bereit. Aufgrund der bedeutenden Lage des Platzes im Stadtzentrum und der geplanten vollumfänglichen Aufwertung des Bereiches (Seffersbachbereich inkl. privater „Hinterhofbebauung“) wird für diese bedeutsame städtebauliche Einzelmaßnahme die erhöhte Förderquote von 90 % beantragt. Durch die Neugestaltung der „Neuen Mitte Merzig“ hat dieser ohnehin bereits markante Punkt eine für die Kreisstadt Merzig besonders wichtige städtebauliche Aufwertung erfahren. Für die Schaffung einer städtebaulichen Anbindung an die Fußgängerzone werden als 1. Finanzierungsabschnitt Kosten in Höhe von 600.000 € gemeldet. Angedacht ist hier, gestalterisch und optisch eine Verbindung zwischen dem neu erschlossenen Gebiet und der bestehenden Fußgängerzone zu schaffen.
Dauerhafte Einführung des Programms "Stadtteilbudget zur Stärkung der Stadtteile"; Antrag der CDU- und SPD-Fraktion
Der Stadtrat hatte beschlossen, zunächst für die Dauer von drei Jahren (2021–2023) jährlich 50.000 € zusätzlich zur Stärkung der Stadtteile zur Verfügung zu stellen. Der Rat beschloss nunmehr einstimmig die dauerhafte Einführung dieses Programms.
Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Stadtrates für die Amtszeit 2024 – 2029
Das KSVG legt die Mitgliederzahl des Stadtrates - abhängig von der Einwohnerzahl einer Gemeinde - fest. Seit dieser Amtszeit können Gemeinden durch Satzung bestimmen, dass für die Zahl der Mitglieder des Stadtrates die nächstniedrigere Gemeindegrößenklasse maßgebend ist. Der Stadtrat beschloss, es im Hinblick auf die Amtszeit 2024 – 2029 bei der gesetzlichen Festlegung der Mitgliederzahl des Stadtrates zu belassen und somit von der Möglichkeit einer abweichenden Regelung durch Satzung keinen Gebrauch zu machen.
Festsetzung der Zahl der Mitglieder in den Ortsräten für die Amtszeit 2024 – 2029
Analog des Stadtrates legt das KSVG die Mitgliederzahl der Ortsräte in Anlehnung an die Einwohnerzahl eines Stadtteils fest. Die Zahl der Merziger Ortsratsmitglieder ist in der Satzung über die Bildung von Stadtbezirken in der Kreisstadt Merzig bestimmt. Wie beim Stadtrat können die Gemeinden ab dieser Amtszeit in eigener Verantwortung durch Satzung bestimmen, dass für die Zahl der Ortsratsmitglieder die nächst niedrigere Gemeindebezirksgrößenklasse maßgebend ist. Daraus folgt, dass die Zahl der Mitglieder aller Merziger Ortsräte – abgesehen von der Kernstadt – auf bis zu fünf abgesenkt werden könnte. Der Rat beschloss mit 27 Ja-, 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung, es bei den bisherigen Festsetzungen der Mitgliederzahlen der Ortsräte zu belassen.
Verkleinerung der städtischen Gremien für die nächste Legislaturperiode; Antrag B90/Die Grünen
Der Antrag der Fraktion B90/Die Grünen, der Stadtrat möge die geringst mögliche Zahl an Mandaten für die städtischen Gremien für die nächste Wahlperiode beschließen, wurde vom Rat vor dem Hintergrund der zuvor erfolgten Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Stadtrates und in den Ortsräten abgelehnt.
Erlass einer Wahlwerbesatzung
Der Stadtrat verabschiedete mit 24 Ja-, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung eine Wahlwerbesatzung. Ziel ist es, die negative Beeinträchtigung des Ortsbildes zu reduzieren und dadurch die allgemeine Akzeptanz für Wahlplakatierung aufrecht zu erhalten oder gar zu erhöhen.
Umrüstung auf LED-Beleuchtung auf städtischen Sportplätzen
Für den Austausch der Flutlichtanlagen auf städtischen Sportplätzen beschloss der Stadtrat, interessierten Fußballvereinen einen städtischen Zuschuss von über 50 Prozent zu gewähren (detailliertere Informationen siehe gesonderter Bericht).
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) „Innenstadt Merzig“ in der Kreisstadt Merzig, Kernstadt
Für den Bereich „Innenstadt Merzig“ mit einer Größe von ca. 138 ha enthält das ISEK ein Handlungskonzept mit einem Maßnahmenkatalog, um dessen Entwicklung in einem Zeitraum von voraussichtlich rund 15 Jahren durch öffentliche Infrastruktur- und Städtebaumaßnahmen mit Unterstützung der Städtebauförderung voranzutreiben. Das Konzept dient als Grundlage, um bei einer Umsetzung der darin beschriebenen Maßnahmen Förderungen erhalten zu können. Das ISEK mit den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen wurde einstimmig bei einer Enthaltung vom Rat gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie der städtebauliche Rahmenplan (ISEK-Plan) wurden beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht wurde billigend zur Kenntnis genommen. Ferner wurde beschlossen, das ISEK als Grundlage für weitere städtebauliche Planungen in diesem Stadtteil anzuwenden.
Förmliche Festlegung des ISEK-gebietes „Innenstadt Merzig“ als Sanierungsgebiet in der Kreisstadt Merzig, Kernstadt
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in das ISEK mit den vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan (ISEK-Plan) sowie der Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen (im ISEK enthalten), wurden einstimmig bei einer Enthaltung vom Stadtrat beschlossen. Die Satzung über die förmliche Festlegung des ISEK-/Sanierungsgebietes „Innenstadt Merzig“ in der Kreisstadt Merzig, Kernstadt, wurde einschließlich Lageplan ebenfalls beschlossen.
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur "Errichtung von 10 Pkw-Fertiggaragen und 6 Pkw-Carports/Hallen" in der Saarbrücker Allee, Stadtteil Merzig
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die „Errichtung von 10 Pkw-Fertiggaragen und 6 Pkw-Carports/Hallen“ in der Saarbrücker Allee geschaffen werden. Da sich das Bauvorhaben im sogenannten unbeplanten Außenbereich im Innenbereich des Stadtteiles Merzig befindet und sich auf dieser Straßenseite der Saarbrücker Allee zwischen dem Hauptbahnhof und der Hausnummer 76 auf einer Länge von über 1.200m kein einziges weiteres Gebäude befindet, ist eine Bebauung dieses straßenbegleitenden Grundstücks mit Fertiggaragen nach Auffassung der Verwaltung keine geeignete Gestaltung des Stadteingangsbereiches. Da der auf dieser Seite vorhandene unbebaute Freibereich aus städtebaulichen Gründen auch weiterhin unbebaut bleiben sollte, wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auf Basis der eingereichten Unterlagen kein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Vor diesem Hintergrund hat der Rat die Einleitung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht beschlossen. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnquartier Staadterweg" in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Schwemlingen; hier: Satzungsbeschluss und Abschluss eines Durchführungsvertrages
Die Vorhabenträgerin hat die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt. Maßgebliches Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Wohnanlage, bestehend aus 7 modernen, barrierefreien Mehrfamilienhäusern unter Berücksichtigung sowohl ökologischer als auch sozialer Gesichtspunkte. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten Anregungen und Hinweise der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden vom Rat zur Kenntnis genommen und entsprechend dem Abwägungsvorschlag beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus Planzeichnung, Textteil sowie dem Verkehrsgutachten und der hydraulischen Überrechnung des Kanalnetzes, wurden mit 22 Ja-, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Mit dem zuvor mit 25 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen beschlossenen Durchführungsvertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, die Maßnahme durchzuführen. Gleichzeitig ist der Vertrag rechtliche Voraussetzung für den Beschluss des Bebauungsplans.
Errichtung eines Spielplatzes für Kleinkinder; Antrag B90/Die Grünen und Die LINKE
Der Rat beschloss einstimmig, im Stadtpark einen Spielbereich für Kleinkinder zu errichten (siehe separater Bericht). Dem Vorschlag des Ortsrates Merzig, die Spielgeräte in Holz statt recyceltem Kunststoff auszuführen, stimmte der Rat mit 22 Ja-, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung zu.
Bürgerinformationsportal
Alle Sitzungstermine, Tagesordnungen, öffentlichen Beratungsunterlagen und Protokolle der städtischen Gremien finden Sie auf www.merzig.de/buergerinfo. In einigen Wochen wird auch die Niederschrift über den öffentlichen Teil dieser Stadtratssitzung in vollständiger Form dort veröffentlicht sein.