Aus gegebenem Anlass weist die Ortspolizeibehörde daraufhin, dass die Reinigung des Gehweges und der Straßenrinne gemäß der Satzung über die öffentliche Straßenreinigung in der Kreisstadt Merzig regelmäßig jeden Samstag sowie am letzten Werktag vor gesetzlichen Feiertagen zu erfolgen hat. Des Weiteren ist unverzüglich zu reinigen, wenn eine über das übliche Maß hinausgehende Verschmutzung vorliegt.
Die Verletzung der Reinigungspflicht kann gemäß Saarl. Straßengesetz als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die betroffenen Grundstückseigentümer werden gebeten, ihren Verpflichtungen nachzukommen.