Lageplan ohne Maßstab
Bekanntmachung zur Einleitung des Verfahrens und der Veröffentlichung im Internet und Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 13.05.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Merchinger Straße 9-11“ im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.
Gleichzeitig hat der Stadtrat der Kreisstadt Merzig in seiner Sitzung am 13.05.2024 die Veröffentlichung der Aufhebung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Merchinger Straße 9-11“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnbebauung Merchinger Straße 9-11“ aus dem Jahr 2019 umfasst eine ehemalige Gewerbebrache im Stadtteil Merzig. Mit dem Bebauungsplan aus dem Jahr 2019 sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung der Potentialfläche mit Wohnbebauung geschaffen werden. Mittlerweile wurde der Bebauungsplan vollständig umgesetzt und es hat sich, zu einem hochwertigen Gebiet im innerörtlichen Bereich entwickelt. Somit fehlt dem Bebauungsplan die gem. § 1 Abs. 3 BauGB vorauszusetzende Erforderlichkeit. Aus diesen Gründen wird der Bebauungsplan aufgehoben.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Aufhebung des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,5 ha.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgehoben.
Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 06.06.2024 bis einschließlich 08.07.2024 auf der Internetseite der Kreisstadt „www.merzig.de“ unter folgendem Pfad: https://www.merzig.de/amtlichebekanntmachungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen liegen innerhalb des oben genannten Zeitraums zusätzlich während der Dienststunden im Rathaus der Kreisstadt Merzig, Ressort 30, Fachbereich Stadtplanung und Umwelt, Brauerstraße 5, Schaukasten neben Zimmer 234, 66663 Merzig, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@merzig.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.