Titel Logo
Neues aus Merzig
Ausgabe 23/2025
Sonstige Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Brennholzbestellung ab sofort möglich

Vom 04.06.2025 bis zum 30.09.2025 können Haushalte ausschließlich aus Merzig beim Forstbetrieb der Kreisstadt Merzig Brennholz für das Jahr 2026 zu den Bedingungen für die Brennholzbestellung für den eigenen Bedarf bestellen. Die wesentlichen Vorgaben zum Brennholz sind

der „Brennholzfibel“, die auf der Homepage der Kreisstadt Merzig hinterlegt ist (www.merzig.de {{gt}} Brennholz), zu entnehmen. Die Bestellung kann digital auf der Webseite der Kreisstadt Merzig unter www.merzig.de/Brennholzbestellung, erfolgen. Kunden, die nicht über digitale Möglichkeiten verfügen, können ihre Bestellung im Fachbereich Forst, Neues Rathaus, 2. Obergeschoss, Zimmer 210 und 211, persönlich aufgeben. Ziel des Forstbetriebes ist es, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt wohnortnah mit Brennholz aus dem Stadtwald zu versorgen. Aufgrund der zunehmenden, klimabedingten Schäden über alle Baumarten im Wald hinweg kann keine bevorzugte Holzart zugesichert und bereitgestellt werden. Es werden die Holzarten angeboten, die tatsächlich anfallen. Pro Haushalt kann eine maximale Holzmenge von 10 Raummetern bestellt werden, wobei die bestellte Menge nicht zugesichert wird. Wird für mehrere Haushalte zusammen Brennholz bestellt, sind die einzelnen Haushalte bei der Bestellung zusätzlich aufzuführen. Für sie haben alle festgesetzten Regelungen Geltung. Der Forstbetrieb behält es sich vor, dann, wenn besondere Umstände eintreten (z.B. nicht genügend Brennholz anfällt oder die Nachfrage stark steigen sollte usw.) die Bestellmenge pauschal zu reduzieren.

Die Preise für Brennholz gestalten sich wie folgt (alle Preise gelten für gepoltertes Langholz an Wegen, inkl. 19% MwSt.):

• Laubholz 47,00 €/Raummeter

• Nadelholz 41,50 €/Raummeter zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 € je Abrechnungsvorgang. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Deckung des Eigenbedarfs gilt für beim Forstbetrieb registrierte Brennholzkunden, die als Wiederverkäufer mit einem Gewerbeschein (aktueller Nachweis ist beizufügen) registriert sind. Ein Nachweis des Verkaufs des erworbenen Holzes im Stadtgebiet ist dabei verpflichtend. Die Festlegung einer Maximalmenge für Wiederverkäufer erfolgt in Abstimmung nach Angabe der belieferten Haushalte.

Da das eingeschlagene Brennholz nicht als erstes Sortiment aus den Flächen herausgerückt wird, werden die Brennholz-Vorweisungstermine im nächsten Jahr vermutlich erst ab Frühjahr/Sommer erfolgen können. Wir bitten alle Brennholzkunden um Verständnis und Geduld.

Kontaktdaten: Kreisstadt Merzig - Forstbetrieb, Brennholzabgabe, Brauerstr. 5, 66663 Merzig, brennholz@merzig.de.