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Neues aus Merzig
Ausgabe 25/2023
Sonstige Amtliche Bekanntmachungen
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Das Ordnungsamt informiert:

Machen Sie unsere Stadt sicherer und halten Sie die Fahrradschutzstreifen für Radfahrer frei

Fahrradschutzstreifen sind Bereiche der Fahrbahn, die durch unterbrochene Linien von der Fahrbahn abgetrennt und ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten sind. Hierdurch soll die Sicherheit für Radfahrende verbessert werden. Beim Überholen müssen Kraftfahrzeuge auch hier einen Seitenabstand von mindesten 1,50 Meter einhalten.

Befahren dürfen Kraftfahrzeuge die Schutzstreifen grundsätzlich nicht.

Dies ist nur ausnahmsweise und jeweils kurzzeitig zulässig, um in Parkbuchten, Einfahrten oder andere Straßen abzubiegen oder um Hindernisse oder dem Gegenverkehr auszuweichen. Selbstverständlich darf dabei der Radverkehr nicht gefährdet werden.

Parken und sogar kurzzeitiges Halten auf Fahrradschutzstreifen sind ausnahmslos verboten.

Für Verstöße sieht der bundesweit geltende Bußgeldkatalog Bußgelder zwischen 55 und 100 Euro und je nach Gefahrenlage sogar einen Punkt im Fahreignungsregister („Verkehrssünderkartei“) in Flensburg, vor. Anhand der drohenden Sanktionen ist ersichtlich, dass es sich auch beim Halten und Parken auf Fahrradschutzstreifen nicht um Bagatelldelikte handelt.

Wir bitten daher um Ihre Mithilfe.