Das ehemalige Sanierungsgebiet „Stadtmitte Merzig“, das seit 1977 bestand, wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 offiziell aufgehoben.
In den letzten 40 Jahren wurden im Stadtkern erhebliche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung sowie zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität umgesetzt, vor allem in der Fußgängerzone, was die Kreisstadt Merzig enorm aufgewertet hat. Diese Maßnahmen wurden größtenteils durch Fördermittel von Bund und Land unterstützt.
Nach Abschluss der im Sanierungsgebiet durchgeführten städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen entsteht nun aufgrund einer gesetzlichen Regelung im Baugesetzbuch, die sogenannte „Ausgleichsbetragspflicht“. Das betrifft alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im ehemaligen Sanierungsgebiet, die zum Stichtag 31. Dezember 2021 im Grundbuch eingetragen waren. Der Ausgleichsbetrag ist der Betrag, um den sich der Bodenwert des Grundstücks aufgrund der Sanierungsmaßnahmen erhöht hat. Dieser Wert wurde durch ein Berechnungsverfahren in einem umfangreichen Gutachten ermittelt.
„Die Kreisstadt Merzig ist gesetzlich leider dazu verpflichtet, diesen Ausgleichsbetrag zu erheben. Das tun wir nicht gerne; allerdings haben wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben an dieser Stelle keine Handlungsalternative“, betont Oberbürgermeister Marcus Hoffeld. Bevor die Eigentümerinnen und Eigentümer den Bescheid erhalten, bekommen sie im Rahmen der Anhörung eine grundstücksbezogene Bewertung. „Innerhalb der einzelnen Zonen gab es individuelle Besonderheiten oder Ungerechtigkeiten, die durch die Gutachter angepasst wurden. Diese führten teilweise zu Reduzierungen der Ausgleichsbeiträge“, informiert Hoffeld und weist ausdrücklich darauf hin, dass es der Kreisstadt Merzig darum ging, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich finanziell zu belasten. Im Übrigen bestehe auch die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder den Betrag zu stunden. Alle Bürgerinnen und Bürger haben natürlich auch die Gelegenheit, das Gutachten einzusehen und auch mit den Gutachtern persönlich zu sprechen“, erläutert OB Marcus Hoffeld.
Weitere Informationen und das Gutachten können auch auf der Webseite der Stadt Merzig eingesehen werden: www.merzig.de/sanierung.