Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 folgende Beschlüsse gefasst:
Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2024 und Entlastung des Oberbürgermeisters
Der Stadtrat stellte einstimmig den geprüften Jahresabschluss 2024 fest. Der Ausgleich des Jahresfehlbetrages in Höhe von -5.714.510,59 erfolgt durch die Verringerung der Ausgleichsrücklage. Ebenfalls einstimmig erteilte der Stadtrat dem Oberbürgermeister Entlastung.
Unterzeichnung einer Absichtserklärung (Letter of Intent) und einer Kooperationsvereinbarung zur Entwicklung des ehemaligen Firmengeländes V&B Merzig
Siehe gesonderter Bericht in dieser Ausgabe.
Stadtteilbudget zur Stärkung der Stadtteile; Entscheidung über die zum Stichtag 31.03.2026 gemeldeten Projekte
Der Stadtrat beschloss einstimmig, alle gemeldeten Projekte im Rahmen des Programms „Stadtteilbudget zur Stärkung der Stadtteile“ oder als Fördermaßnahme umzusetzen.
Auswahlkriterienkatalog zur Neuvergabe der Stromkonzession
Der Stadtrat stimmte dem vorgelegten Auswahlkriterienkatalog zur Vergabe der Stromkonzession einstimmig zu.
Nachträge zu den Konzessionsverträgen Strom, Gas sowie Trinkwasser, Heilwasser und Wärme
Aufgrund des § 2b UStG (Umsatzsteuergesetz) müssen die Konzessionsverträge Strom, Gas, Trinkwasser, Heilwasser und Wärme angepasst werden. Der Stadtrat beschloss einstimmig den Nachtrag zu den oben genannten Konzessionsverträgen.
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für Kindertageseinrichtungen in der Kreisstadt Merzig - Anpassung der Gebührensätze für das Kindergartenjahr 2026/27
Zu Beginn des Kindergartenjahres 2026/27 (01.08.2026) erfolgt eine Senkung des Prozentanteils der Elternbeiträge an den Personalkosten um 2,5 % auf 2,5 %.
Der monatliche Beitrag für die Kita-Betreuung von bis zu 7 Stunden sinkt von bisher 35,- € auf 20,- €, für den Kita-Tagesstättenplatz von 50,- € auf 29,- € und für die Krippe von 113,- € auf 64,- €. Zu weiteren Beitragsreduzierungen kann es durch Anwendung des Geschwisterbonus bei Familien mit mehreren Kindern und bestehendem Kindergeldanspruch kommen. Hier sinkt der Beitrag ab dem 2. Kind jeweils um 25 %, ab dem 5. Kind ist die Betreuung kostenfrei. Die durch die Geschwisterermäßigung den Trägern entstehenden Einnahmeausfälle werden vom Landkreis übernommen. Mit der Anpassung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die vom Kreis als kreisweit einheitliche Gebührensätze beschlossenen Beträge übernommen.
Die Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für Kindertageseinrichtungen in der Kreisstadt Merzig wurde einstimmig vom Stadtrat beschlossen.
Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer siebengruppigen Kindertageseinrichtung im Stadtteil Brotdorf
Die Kita St. Marien Brotdorf ist nach einem Marderschaden seit rund zwei Jahren geschlossen; der Kita-Betrieb in ein Gebäude der SHG-Kliniken Merzig ausgelagert. Nachdem zunächst eine Sanierung des Gebäudes in Aussicht gestellt wurde, hat das Bistum Trier im Mai darüber informiert, dass eine Sanierung des Gebäudes wirtschaftlich nicht möglich ist und das Gebäude abgerissen werden muss. Alternative ist der Neubau einer Kindertageseinrichtung in Brotdorf durch die Kreisstadt Merzig. Dieser soll im Bereich vor der Grundschule entstehen. Hier stehen die nach den Anforderungen an das Raumprogramm einer Kita erforderlichen Flächen einschließlich des Außengeländes zur Verfügung. Die direkte Nachbarschaft zur Grundschule Brotdorf und der Förderschule Brotdorf des Landkreises ermöglichen hier das Entstehen eines „Bildungscampus Brotdorf“ mit kurzen Wegen zwischen den Bildungseinrichtungen.
Der Stadtrat beschloss einstimmig, die Verwaltung mit der Planung zur Errichtung einer siebengruppigen Kindertageseinrichtung im Stadtteil Brotdorf zu beauftragen und die erforderlichen Gespräche und Antragsverfahren auf den Weg zu bringen.
Grundsatzbeschluss zur Verwendung der jetzigen Feuerwehrgerätehäuser Mondorf und Silwingen nach Errichtung des gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses Mondorf- Silwingen
Die Feuerwehrgerätehäuser in Mondorf und Silwingen weisen erhebliche Mängel auf, die an den bestehenden Standorten nicht behoben werden können. Daher werden die beiden Löschbezirke zusammengeführt, um die Einsatzbereitschaft für beide Stadtteile langfristig sicherzustellen. Hierfür soll ein neues gemeinsames Feuerwehrgerätehaus Mondorf-Silwingen entstehen. Mit Inbetriebnahme des neuen Standortes werden die bisherigen Gerätehäuser in Mondorf und Silwingen nicht mehr benötigt. Die Räumlichkeiten der Feuerwehr Mondorf sollen daher für Zwecke der Kita Mondorf genutzt werden. Von den Räumlichkeiten sowie den Grundstücken des jetzigen Feuerwehrgerätehauses Silwingen wird sich die Kreisstadt Merzig im Wege eines Verkaufs trennen. Der Stadtrat stimmte der Nutzung der jetzigen Einrichtung der Feuerwehr Mondorf für die Zwecke der Kita Mondorf und der Veräußerung der Grundstücke und des Gebäudes der jetzigen Feuerwehr Silwingen nach Realisierung des gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses Mondorf-Silwingen einstimmig zu.
Aufstellung des Bebauungsplans „Neubau eines Gerätehauses für die Feuerwehr Mondorf-Silwingen“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Mondorf der Kreisstadt Merzig; Einleitung des Verfahrens
Die Kreisstadt Merzig plant den Neubau eines Gerätehauses für die Feuerwehr Mondorf-Silwingen. Zur Schaffung des erforderlichen Baurechts beschloss der Stadtrat einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans, die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planung.
Bebauungsplan „Bereich Ostbahnhof“ im Stadtteil Merzig; erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden erfolgten vom 01.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026. Im Rahmen der Beteiligung wies die Gemeinde Losheim am See als Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eigentümerin der MBE-Trasse daraufhin, dass einzelne im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindliche Flurstücke bislang nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt wurden. Daher muss eine entsprechende Reduzierung des Geltungsbereichs vorgenommen werden. Da sich hier die Grundzüge der Planung wesentlich verändern, ist eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden erforderlich. Der Stadtrat stimmte dem einstimmig zu.
Bebauungsplan „Vor Kiesel 1. BA“ in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Merzig; Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung sowie Beschlüsse zur Billigung des Entwurfes, Veröffentlichung und Auslegung sowie zur Beteiligung
Die bestehende ALDI-Filiale in der Straße „Im Kieselgarten“ soll durch einen Neubau am bestehenden Standort ersetzt werden. Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Änderung des für das Grundstück geltenden Bebauungsplans erforderlich. Mit ihrem Inkrafttreten ersetzt sie im betreffenden Geltungsbereich die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Vor Kiesel 1. BA“ aus dem Jahr 2008. Der Stadtrat beschloss mit einer Enthaltung die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Vor Kiesel 1. BA“ im beschleunigten Verfahren sowie den vom Büro „kernplan“ vorgelegten Entwurf der 3. Änderung, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.
Vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in Stadtteilen Mondorf, Mechern und Silwingen
In vielen Merziger Stadtteilen, so auch in Mechern, Mondorf und Silwingen, zeigen sich die typischen Strukturprobleme des ländlichen Raumes. Diese betreffen insbesondere den baulichen und energetischen Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf des privaten Gebäudebestandes, den Sanierungsbedarf mehrerer öffentlicher und ortsbildprägender Gebäude sowie punktuelle gestalterische und funktionale Defizite im öffentlichen Raum. Die vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit sind abgeschlossen. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurde jeweils eine Abgrenzung des Sanierungsgebietes für den entsprechenden Stadtteil vorgenommen sowie Sanierungsziele und Sanierungsmaßnahmen formuliert. Die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme erfolgt aus öffentlichen und privaten Mitteln. Der Stadtrat billigte einstimmig den Entwurf der vorbereitenden Untersuchungen, die Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen Betroffenen an der Vorbereitung der Sanierung. Zudem stimmte der Stadtrat den Vorschlägen der Ortsräte Mechern und Silwingen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes einstimmig zu.
Information zum Planungsstand „Neubau Baubetriebshof“
Siehe gesonderter Bericht in dieser Ausgabe.
Verlagerung von Wirtschaftsplanmitteln zugunsten des Ansatzes „Erneuerung Pumpwerk Fischerstraße“
Für die Erneuerung des Pumpwerkes Fischerstraße wurden im Wirtschaftsjahr 2023 Planungsmittel bereitgestellt. Aufgrund der ersten Kostenschätzungen ging man von einem einfachen Öffnen des Baukörpers mit Nutzung der baulichen Infrastruktur innen aus. Durch eine vorgenommene 3-D Dokumentation des Innenbaus wurde ersichtlich, dass die bauliche pumpentechnische Umsetzung der Maßnahme erheblich aufwendiger sein wird, wie vorerst angenommen. Mit Blick auf mögliche Kostensteigerungen wurden bereits für das Wirtschaftsjahr 2026 weitere Mittel bereitgestellt. Mit dem Ausschreibungsergebnis steht nun fest, dass die bereitgestellten Mittel aufgrund weiterer Kostensteigerungen nicht ausreichen werden.
Der Verlagerung von Wirtschaftsplanmitteln zugunsten der Erneuerungsmaßnahme des Pumpwerkes Fischerstraße in Höhe von 80.000, - € stimmte der Stadtrat einstimmig zu.
Bürgerinformationsportal
Alle Sitzungstermine, Tagesordnungen, öffentlichen Beratungsunterlagen und Protokolle der städtischen Gremien finden Sie auf www.merzig.de/buergerinfo. In einigen Wochen wird auch die Niederschrift über den öffentlichen Teil dieser Stadtratssitzung in vollständiger Form dort veröffentlicht sein.