Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 25.06.2026 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Vor Kiesel 1. BA“ im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.
In der Kreisstadt Merzig soll die bestehende ALDI-Filiale in der Straße „Im Kieselgarten“ erneuert werden. Die Erneuerung soll durch den Abriss des bestehenden Gebäudes und anschließende Errichtung eines Neubaus an gleicher Stelle erfolgen. Die Verkaufsfläche soll dabei von ca. 930 m2 auf insgesamt max. 1.200 m2 erweitert werden, um den aktuellen Markt- und Wettbewerbsanforderungen zu entsprechen. Darüber hinaus soll im westlichen Bereich der Parkplatzfläche eine Bäckerei-Verkaufsstelle mit Café neu gebaut werden. Die Verkaufsfläche beträgt hier max. 60 m2.
Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können weiterhin vollständig auf dem Grundstück organisiert werden. Auch die Zufahrt wird weiterhin über die Straße „Im Kieselgarten“ erfolgen.
Die beiden prägenden Mammutbäume bleiben erhalten.
Eine Auswirkungsanalyse zur Bewertung des Vorhabens wurde von der imtargis GmbH, 55116 Mainz, erstellt. Gemäß der Analyse wird das Vorhaben aus einzelhandelsgutachterlicher Sicht als verträglich eingestuft.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Vor Kiesel 1. BA“ (2008). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der 3. Änderung des Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan wird für das Gelände der bestehenden ALDI-Filiale in der Straße „Im Kieselgarten“ geändert. In nördliche und westliche Richtung wird das Plangebiet durch die Straßenverkehrsflächen der Trierer Straße und der Straße „Im Kieselgarten“ begrenzt. Vor allem in östliche und südliche Richtung schließt weitere Wohnbebauung an (u. a. Pastor-Mertes-Straße).
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 6.400 m2.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB geändert.
Diese 3. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt in ihrem Geltungsbereich die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Vor Kiesel 1. BA“ aus dem Jahr 2008.
Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes derzeit als Sonderbaufläche, hier: großflächiger Einzelhandel, dar. Die vorliegende 3. Änderung des Bebauungsplanes entspricht aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren geändert zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Marcus Hoffeld, Oberbürgermeister