Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Kreisstadt Merzig für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 im Schöffengericht des Amtsgerichts Merzig und dem Landgericht Saarbrücken
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 06.07.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Saarbrücken und das Amtsgericht Merzig gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 13.07.2023 bis 19.07.2023 zu jedermanns Einsicht im Neuen Rathaus, 2. OG, öffentliche Auslage im Flur des Ressorts Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich (Kreisstadt Merzig, Ordnungsamt, Brauerstraße 5, 66663 Merzig) oder zu Protokoll (Kreisstadt Merzig, 2. Obergeschoss, Ordnungsamt, Zimmer 222) in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.