der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die Teiländerung des Flächennutzungsplans Merzig im Bereich "Sondergebiet Windenergienutzung südwestlich Mechern"
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Kreisstadt Merzig in seiner Sitzung am 01.07.2025 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 für die Teiländerung des Flächennutzungsplans Merzig im Bereich "Sondergebiet Windenergienutzung südwestlich Mechern" beschlossen hat.
Der Kreisstadt Merzig liegt die konkrete Anfrage eines Vorhabenträgers vor, südwestlich Mechern auf der Hochfläche zwischen Mondorf und dem Sonnenhof den Windpark „Südwestlich Mechern“, bestehend aus drei Windenergieanlagen, zu verwirklichen. Ziel der Teiländerung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen.
Das geplante Sondergebiet für Windenergienutzung befindet sich überwiegend in der Gemarkung Mechern, Flur 3, 4 und 5 sowie zu einem vernachlässigbar kleinen Teil in der Gemarkung Mondorf, Flur 8.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen, zur Verfügung zu stellen.
Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Hiermit macht die Kreisstadt Merzig bekannt, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplans Merzig im Bereich "Sondergebiet Windenergienutzung südwestlich Mechern" vom 10. Juli 2025 bis einschließlich 11. August 2025 bei der Kreisstadt Merzig zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Neuen Rathaus, Brauerstraße 5, 66663 Merzig, Schaukasten zwischen Zimmer 234 und 235 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Folgende umweltbezogenen Unterlagen können eingesehen werden:
Neben dem Planentwurf und der Begründung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Sondergebiet Windenergienutzung südwestlich Mechern“ sind dies
| • | Entwurf zum Umweltbericht |
| • | Kartendarstellung Grenzziehung Windkonzentrationszonen mit Darstellung der Schutzgebiete |
| • | Karte Boden und Wasser, |
| • | Karte der Biotoptypen, |
| • | Karte des Flächenpools für Ausgleichmaßnahmen für die Avifauna, |
| • | Fledermaus-Potenzialstudie, |
| • | NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung, |
| • | Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), |
| • | Avifauna (Karten zur Erfassung von Brutvögeln, wertgebenden Greifvogelarten und Rastplätzen im Vogelschutzgebiet), |
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit können Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung vorgebracht werden. Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die Planunterlagen können zusätzlich auf der Internetseite der Kreisstadt Merzig https://www.merzig.de/amtlichebekanntmachungen und über das zentrale Internetportal des Landes https://www.uvp-verbund.de/kartendienste elektronisch eingesehen werden.