Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB und über die Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit gem. § 137 BauGB zur geplanten Ausweisung eines Sanierungsgebietes im Untersuchungsgebiet / ISEK-Gebiet
Im Zuge der Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für die Innenstadt der Kernstadt Merzig hat die Kreisstadt Merzig in öffentlicher Sitzung am 19.12.2024 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Bereich des ISEK-Gebietes „Erweiterung Innenstadt“ in der Kernstadt Merzig beschlossen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das im Entwurf vorliegende Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) wurde in der öffentlichen Sitzung vom 02.07.2025 durch den Stadtrat der Kreisstadt Merzig als Grundlage gebilligt.
Für den Bereich „Erweiterung Innenstadt“ enthält das ISEK ein Handlungskonzept mit einem Maßnahmenkatalog, um dessen Entwicklung in einem Zeitraum von voraussichtlich rund 15 Jahren durch öffentliche Infrastruktur- und Städtebaumaßnahmen mit Unterstützung der Städtebauförderung voranzutreiben.
Nach Art. 1 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2025 ist das Fördergebiet räumlich abzugrenzen; die räumliche Abgrenzung kann gem. Art. 8 Abs. 2 als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB erfolgen. Dies ist von der Kreisstadt Merzig beabsichtigt.
Das vorliegende Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) erfüllt Anforderungen an Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 und 2 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich des Untersuchungsbereichs mit einer Größe von ca. 20,7 Hektar entspricht dem ISEK-Gebiet und umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im anliegenden Lageplan (Quelle: Kreisstadt Merzig; Geobasisdaten, @ LVGL MZG 17/11) durch eine Umgrenzungslinie abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Das Untersuchungsgebiet umfasst im Wesentlichen das Zentrum von Merzig - unter Einbeziehung der Fußgängerzone, des Seffersbachs mit dem Gustav-Regler-Platz, des Christian-Kretzschmar-Platzes, des Rathausplatzes mit dem Rathaus, des ehem. Markthallenareals sowie des Johann-Heinrich-Kell-Platzes. Ebenfalls in das Untersuchungsgebiet miteinbezogen sind die südlich der Brauer- und Hochwaldstraße gelegenen Bereiche wie die ev. Friedenskirche und das Pfarramt, die Stadtwerke, das Gesundheits- und Finanzamt sowie der Rewe als Nahversorger.
Begrenzt wird das Gebiet dabei durch die Bahnlinie „Saarbrücken- Trier“ im Westen, die Josefstraße im Norden und Nordosten, die Propsteistraße im Südosten und die Straße „Am Gaswerk“ im Süden.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Kreisstadt Merzig, während den allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.
Die Kreisstadt Merzig hat im Bereich „Erweiterung Innenstadt“ grundsätzlichen Sanierungsbedarf erkannt. Um die Ausweisung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes für den ISEK-Bereich zu prüfen, hat die Stadt die Vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen bzw. das ISEK um die relevanten Aussagen zu ergänzen, die erforderlich sind, um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen (§ 141 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Hinreichende Anhaltspunkte für die Sanierungsbedürftigkeit liegen insbesondere in Bezug auf Substanz- und Zustandsmängel im Sinne des § 136 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BauGB vor.
Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung für das Untersuchungsgebiet werden bestimmt:
Die o.g. vorläufigen Ziele und Zwecke der Sanierung entsprechen den Zielen des ISEKs.
Zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände will die Kreisstadt Merzig die Ausweisung eines (einfachen) Sanierungsgebietes prüfen. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Ziel ist, die Mängel der vorhandenen Bebauung und sonstigen Gebietsbeschaffenheit zu beseitigen und das Gebiet der vorgesehenen künftigen Funktion anzupassen. Zudem ist die Ausweisung eines Sanierungsgebietes aufgrund der steuerlichen Abschreibung Anreiz für Bürger und Investoren, in die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden zu investieren.
Mit der Erstellung des ISEKs inkl. Vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, 66557 Illingen, beauftragt.
Gem. § 137 BauGB soll die Sanierung mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden.
Im Rahmen der Beteiligung gem. § 137 BauGB sind die Ergebnisse des ISEKs mit den Vorbereitenden Untersuchungen zur geplanten Ausweisung eines Sanierungsgebietes, insbesondere unter Einschluss von Vorschlägen zur Abgrenzung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, zum Sanierungsverfahren (nach aktuellem Stand im vereinfachten Verfahren) sowie zum städtebaulichen Rahmenplan (ISEK-Plan) in der Zeit vom 10.07.2025 bis einschließlich 11.08.2025 auf der Internetseite der Kreisstadt Merzig unter www.merzig.de unter folgendem Pfad: https://www.merzig.de/rathaus-buergerservice/bekanntmachungen/, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Kreisstadt, Brauerstraße 5, 66663 Merzig, Zimmer Nr. 231, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Während dieser Zeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem ISEK inkl. den Vorbereitenden Untersuchungen zur geplanten Ausweisung eines Sanierungsgebietes, insbesondere unter Einschluss von Vorschlägen zur Abgrenzung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, zum Sanierungsverfahren sowie zum städtebaulichen Rahmenplan (ISEK-Plan) schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an: stadtplanung@merzig.de vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Hinweise: