(So soll der Text aussehen:)
Informationen zum Merziger Windelgutschein (www.merzig.de/windelgutschein) | |
| für Kleinkinder und Säuglinge | bei Inkontinenz und Stomapatienten |
| Voraussetzungen für die Auszahlung des Merziger Windelgutscheins für · Kleinkinder, geboren bis zum 31.12.2021: Geburtsjahrgänge 2019 - 2021 bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres - erhalten bis zu 48 € im Jahr - jährlicher Antrag erforderlich - Vorlage gültiger Merziger Familienpass (kostenfrei beim Bürgerbüro erhältlich) www.merzig.de/familienpass Wenn Sie bisher noch keinen Merziger Familienpass besitzen, können Sie diesen beim Bürgerbüro der Kreisstadt Merzig beantragen. Abgelaufene Familienpässe verlängert das Bürgerbüro. Tel. 85-100 Liegt bereits ein gültiger Familienpass vor, können Sie den Windelgutschein-Antrag mit dem Nachweis über den gültigen Familienpass (Foto genügt) auch per E-Mail einreichen an Windelgutschein@merzig.de. Das ist neu:
den Windelgutschein in Höhe von 80,- € einmalig und ohne Antrag. Bei der Anmeldung des Neugeborenen im Standesamt bzw. Bürgerbüro teilen Sie lediglich Ihre Bankverbindung auf einem Formblatt mit. Die einmalige Auszahlung des Windelgutscheins erfolgt i.d.R. innerhalb weniger Wochen nach Geburt des Kindes. | Voraussetzungen für die Auszahlung des Merziger Windelgutscheins für · an Inkontinenz Erkrankte und · Stoma-Patienten: - Entlastungsbetrag bis zu 48 € im Jahr - jährlicher Antrag erforderlich - entsorgte Restabfallmenge mindestens 400 kg/Jahr - Ärztliche Bescheinigung bestätigt die Erkrankung (Gültigkeit 2 Jahre)
WICHTIG: Die Vordrucke der Kreisstadt Merzig sind zwingend zu verwenden. www.merzig.de/windelgutschein Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien zur Auszahlung des Merziger Windelgutscheins. Bei Fragen wenden Sie an Windelgutschein@merzig.de oder telefonisch an 85-383. |
| Die Antragsfrist für den Merziger Windelgutschein 2022 endet am 31.03.2023. Die Auszahlung erfolgt im Frühjahr 2023. | |