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Neues aus Merzig
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtiger Hinweis der Friedhofsverwaltung

Abräumung von Holzkreuzen

Das Aufstellen von Holzkreuzen im Zuge einer Beisetzung ist nur temporär zulässig. Aus diesem Grund wird der Baubetriebshof der Kreisstadt Merzig ab dem 02.02.2026 mit der Abräumung der Grabkreuze bei den Urnengemeinschaftsfeldern auf den Friedhöfen der Kreisstadt Merzig beginnen. Hierzu zählen die Baumgräber (Friedhof Waldstraße und Besseringen), die Urnen an den historischen Grabsteinen, die Urnen im Urnenhain, die Urnen an den Bestandslücken der historischen Grabsteine, die Urnen in der Bestattungswiese und die anonymen Urnengrabstätten. Es werden nur Kreuze bei den Grabstätten abgeräumt, bei denen die letzte Beisetzung mindestens 1 Jahr zurückliegt. Kreuze, die bis zum 31.01.2026 nicht von den Nutzungsberechtigten abgeräumt sind, werden vom Baubetriebshof abgeräumt und bis zum 31.03.2026 beim Baubetriebshof der Kreisstadt Merzig verwahrt. Sollte es hierzu Fragen geben können Sie sich gerne an die Friedhofsverwaltung unter 06861 85-454 oder 85-457 wenden.

Der Oberbürgermeister
Marcus Hoffeld