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Neues aus Merzig
Ausgabe 30/2023
Mitteilungen für die Gesamtstadt
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Fahrradfahren ab dem 01.08.2023 testweise in der Fußgängerzone erlaubt

Bisher war die Fußgängerzone in der Merziger Innenstadt nicht für den Radverkehr freigegeben. Da aber Radtourismus und Alltagsradverkehr immer mehr an Bedeutung gewinnen und das Fahrrad für eine nachhaltige sowie klimafreundliche Lebensweise steht, soll ab dem 01.08. Fahrrad fahren im Schritttempo in der Innenstadt testweise erlaubt werden. Innenstädte sind perfekte Orte für Radfahrer, da man staufrei bis vor die Haustür des Lokals oder des Geschäfts kommt. Somit profitiert auch der örtliche Handel.

Aus diesem Grund wird die Kreisstadt Merzig zunächst testweise vom 01.08.2023 bis zum 30.09.2023 Fahrräder mit Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone zuzulassen. Sofern sich diese Maßnahme bewährt, ist die dauerhafte Umsetzung denkbar.

Die Freigabe für Fahrräder bedeutet allerding nicht gleichzeitig, dass auch E-Scooter zugelassen werden. E-Scooter sind auf Radwegen, Fahrradstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und auch in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.