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Neues aus Merzig
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan "Gröbelknöpfchen" im Stadtteil Brotdorf der Kreisstadt Merzig

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1. Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Merzig hat in öffentlicher Sitzung am 21.07.2022 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Teiländerung des Bebauungsplans "Gröbelknöpfchen" beschlossen (Geltungsbereich des Bebauungsplans siehe untenstehende Abbildung). Gem. § 2 Abs. 1. Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan wird gem. BauGB § 13a und i.V.m. § 13 BauGB entwickelt. Entsprechend wird bekannt gemacht:

  1. dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird; vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen;
  2. dass der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben wird.

Abbildung: Übersichtsplan, Geltungsbereich des Bebauungsplans "Gröbelknöpfchen", Quelle der Abbildungsgrundlage LVGL Saarland, ohne Maßstab.

Weiterhin hat der Stadtrat Merzig in seiner Sitzung am 21.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplans " Gröbelknöpfchen " gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe von Bebauungsplan und Begründung in der Zeit vom 10.08.2023 bis 11.09.2023 (jeweils einschließlich) während der Dienststunden im Rathaus der Kreisstadt Merzig, Ressort 30, Fachbereich Stadtplanung und Umwelt, Brauerstraße 5, Schaukasten neben Zimmer 234, 66663 Merzig, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Kreisstadt Merzig

https://www.merzig.de/amtlichebekanntmachungen

und über das zentrale Internetportal des Landes

https://www.uvp-verbund.de/kartendienste

elektronisch abrufbar.

Folgende Unterlagen werden ausgelegt:

• Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB

• Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A)

• Textteil des Bebauungsplanes (Teil B)

• Begründung des Bebauungsplanes

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 10.08.2023 bis einschließlich 11.09.2023 zur Verfügung.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich an die Kreisstadt Merzig, Brauerstraße 5, 66663 Merzig, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@merzig.de vorgebracht werden.

Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Kreisstadt Merzig oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Kreisstadt Merzig oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Kreisstadt Merzig oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Kreisstadt Merzig ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Marcus Hoffeld, Oberbürgermeister