Hecken und Bäume bieten auch im Siedlungsbereich vielen Tieren einen Lebensraum. Sie sind ein optimaler Unterschlupf, besonders für Vögel. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich auch mal zum Schlafen in eine Hecke zurück.
Um die Gartenbewohner zu schützen, ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September Fällarbeiten und starke Rückschnitte vorzunehmen. Vorsichtige Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs des Jahres entfernen sind erlaubt.
Ausnahmen gelten zudem für den Forst und wenn die Sicherheit im Straßenverkehr oder an Gebäuden bedroht ist. Dies kann durch entsprechende Gutachter festgestellt werden.
Es wird darüber hinaus empfohlen nur wenige Rückschnitte vorzunehmen. Vor jedem Schnitt ist eine gründliche Suche nach möglichen Nestern unerlässlich. Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer schneiden ihre Hecken am besten in der laubfreien Zeit im Herbst.
Das beim Rückschnitt anfallende Material kann auf dem Grundstück – auf dem es entstanden ist – kompostiert werden. Aufgeschichtetes Geäst, wie zum Beispiel von Obstbäumen, bietet im Garten einen wertvollen Lebensraum. Hier fühlen sich Igel, Marienkäfer, Ohrwürmer und Eidechsen besonders wohl.
Zusätzlich kann der Grünschnitt an der Grüngutsammelstelle der Kreisstadt Merzig abgegeben werden. Die Öffnungszeiten finden Sie auf der Webseite www.merzig.de unter:
www.merzig.de/leben-in-merzig/abfall-und-abwasser/abfall/kompostierungsanlage-gruengutsammelstelle/