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Neues aus Merzig
Ausgabe 33/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Festordnung für die Veranstaltung „Kultur am Kirchplatz“ vom 14. bis 15. August 2025

Die Kreisstadt Merzig führt in Kooperation mit dem Kreiskulturzentrum Villa Fuchs vom 14. bis 15. August 2025 zwei kostenfreie Musikkonzerte auf dem Kirchplatz in Merzig durch. Um den störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten und allen Gästen eine ungestörte Veranstaltung zu ermöglichen, wird folgende Festordnung erlassen:

1.

Der Gemeingebrauch des Veranstaltungsgeländes rund um den Kirchplatz Sankt Peter Merzig gemäß § 14 des Saarländischen Straßengesetzes (StrG) wird durch gesonderte Verkehrspolizeiliche Anordnung aufgehoben, die auch die notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen regelt.

2.

Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt jeder Gast diese Festordnung an.

3.

Jeder Gast stimmt durch seine Teilnahme der Veröffentlichung von im Rahmen der Veranstaltung erstellten Bild- und Tonaufnahmen im Sinne des § 22 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) zu.

4.

Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört oder mehr als nach den Umständen erforderlich beeinträchtigt wird sowie Dritte nicht gefährdet werden oder zu Schaden kommen.

5.

Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, insbesondere von Gas- und Pfefferspraydosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln usw. sowie Waffen jeglicher Art (auch Messern) ist verboten. Darüber hinaus ist das Mitführen von Laserpointern, Megaphonen und Drohen sowie anderer Gegenstände, die als risikoreich oder beleidigend gelten, untersagt. Auch das Mitbringen von Glasbehältern und alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Der Veranstalter behält sich Stichprobenkontrollen von Rucksäcken, Taschen und anderen Behältnissen vor.

6.

Die Nutzung von Fahrrädern, Inlinern, Skateboards, E-Rollern u.ä. Fortbewegungsmitteln auf dem Veranstaltungsgelände ist untersagt.

7.

Der Konsum von Cannabis ist auf dem Veranstaltungsgelände verboten.

8.

Die Überwachung und Durchsetzung vorstehender Anordnungen erfolgt durch den Veranstalter, seine Vertreter und dem von ihm beauftragten Sicherheitspersonal sowie Sicherheitsbehörden. Deren Anordnungen ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.

9.

Personen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit der Gäste oder den störungsfreien Ablauf der Veranstaltung gefährden oder anderweitig gegen diese Festordnung verstoßen, können mit einem Platzverweis belegt werden.

10.

Für Unfälle aller Art, Sach- und Personenschäden, Diebstahl und verloren gegangenen Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Bei Musikdarbietungen kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr möglicher Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.

Merzig, 11.08.2025
Der Oberbürgermeister
Marcus Hoffeld